Beschlussvorlage - 12/138/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur 1. Verlängerung des Vorbescheids für das Aufsetzen eines Daches auf das bestehende Flachdach des Wohnhaues für das Grundstück „Eichhörnchenweg 16“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt gemäß § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme von der Veränderungssperre der 1. Änd. u. Erw. des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ für die 1. Verlängerung des Vorbescheides für das Grundstück „Eichhörnchenweg 16“.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Antrag auf Verlängerung des Vorbescheids vom 03.02.2017 für das Aufsetzen eines Daches auf das bestehende Flachdach des Wohnhauses für das Grundstück „Eichhörnchenweg 16“.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ an der östlichen Plangrenze. Im Rahmen des Planungsprozesses wurde entschieden, dass die Grundstücke an der östlichen Plangrenze aufgrund der Problematik des Waldabstandes nicht in den Geltungsbereich der 1. Änd. u. Erw. des Bebauungsplanes Nr. 2 mit einbezogen werden sollen. Der Bereich befindet sich allerdings noch im Geltungsbereich der Veränderungssperre, sodass für die Verlängerung des Vorbescheides eine Ausnahme notwendig ist.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein
 

 

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