Beschlussvorlage - 03/100/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Private Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Grundstück: Dassendorf, Heidekamp 9
Fällung von Bäumen (Fichten)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Inga Birkholz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
|
Entscheidung
|
|
|
|
11.12.2019
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Fällung von drei Bäumen (Fichten) sowie der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 19 bezüglich der „Bindung für die Erhaltung von Bäumen
(TEIL B – TEXT Ziffer 3.00)“ auf dem Grundstück „Heidekamp 9“, zu erteilen.
Eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:1 mit einem Stammumfang von 18 – 20 cm in
1 m Höhe soll auf dem Grundstück „Heidekamp 9“ erfolgen. Als Ersatzpflanzung sind
drei einheimische Laubbäume vorzunehmen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wird ein Antrag auf Fällung von drei Bäumen (Fichten) auf dem Grundstück
„Heidekamp 9“ gestellt.
Das Grundstück liegt im Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 19
der Gemeinde Dassendorf.
Hierzu wird eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 19 bezüglich der „Bindung für die Erhaltung von Bäumen (TEIL B – TEXT Ziffer 3.00)“ beantragt.
Es sollen auf dem Grundstück „Heidekamp 9“ vier Fichten gefällt werden.
Im Bebauungsplan Nr. 19 sind drei Fichten als „Bindung für die Erhaltung von Bäumen“ festgesetzt. Diese drei Fichten sind auf dem Lageplan rot markiert. Die Fichte aus der Dreiergruppe, die lt. Baumgutachten erkrankt ist und dadurch die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist, ist auf dem zweiten Foto blau umrandet.
Die vierte Fichte (grün markiert) ist gemäß Lageplan im Vergleich zur Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 19 nicht zum Erhalt festgesetzt. Deshalb ist für die Fällung dieser Fichte eine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 19 nicht notwendig.
Aufgrund der Maße der Fichten, die gefällt werden sollen, ist eine weitere Klärung bei der „Unteren Naturschutzbehörde“ des Kreises Herzogtum Lauenburg gegebenenfalls erforderlich.
Bemerkung
Lt. Bebauungsplan Nr. 19 (Ziffer 3.00) ist der fortfallende Baumbestand durch Neuanpflanzung zu ersetzen. Demnach ist eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:1 mit einem Stammumfang von 18 – 20 cm, auf dem Grundstück „Heidekamp 9“, nach zu pflanzen. Es ist jedoch nicht festgesetzt, welche Baumart nach zu pflanzen ist. Es wird empfohlen, einheimische Laubbäume als Ersatzpflanzung vorzunehmen.
