Beschlussvorlage - 03/101/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Erweiterung der Dachgeschosswohnung über den vorhandenen und verbleibenden Wintergarten sowie der Abweichung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 7a bzgl. der „Dachneigung (Teil B – Text Ziffer 5.3)“ von max. 78° auf dem Grundstück „Mühlenweg 19“, zu erteilen.

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Es wird ein Antrag auf Erweiterung der Dachgeschosswohnung über den vorhandenen und verbleibenden Wintergarten auf dem Grundstück Mühlenweg 19“ gestellt.  

 

Das Grundstück liegt im Gebiet des wirksamen Bebauungsplanes Nr. 7a/
7a - 2. Änderung der Gemeinde Dassendorf.

Hierzu wird eine Abweichung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 7a bzgl. der „Dachneigung (Teil B – Text Ziffer 5.3)“ beantragt. Im Bebauungsplan ist eine Dachneigung von 30° - 50° festgesetzt. Um mit dem bereits bestehenden Hauptgiebel im Süden zu korrespondieren, ist eine Dachneigung von max. 78° im unteren Bereich des neuen Daches erforderlich.
Das bereits bestehende Dach hat im unteren Bereich ebenfalls eine Dachneigung von 78°.

 

Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde
Dassendorf vom 23.05.2007.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

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