Beschlussvorlage - 03/105/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses sowie der beantragten Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 7 d bzgl. der „Baugrenze“ in Richtung Süden um 3,50 auf dem Grundstück „Südweg 6 b“, zu erteilen.

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend

.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Es wird ein Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses für das Grundstück
Südweg 6 b“ gestellt.  

 

Das Grundstück liegt im Gebiet des wirksamen Bebauungsplanes Nr. 7 d/
7 d – 1. Änderung der Gemeinde Dassendorf.

Hierzu wird eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 7 d bzgl. der überbaubaren Grundstücksfläche („Baugrenze“) beantragt. Die „Baugrenze“ wird in Richtung Süden um 3,50 m für eine Terrassenüberdachung überschritten. Die Überschreitung erstreckt sich auf die gesamte südliche Giebelseite (ca. 12,50 m).    

 

Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde
Dassendorf vom 23.05.2007.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

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