Beschlussvorlage - 12/119/2019-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Gemeindevertretung:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6b abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6b für das Gebiet: "Bismarckallee 15" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belang über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet unter der Adresse www.aumuehle.de in der Rubrik Bauleitplanung einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Aufstellungsbeschluss wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 10.04.2014 gefasst. Dieser wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 11.09.2014 aufgrund eines Verfahrenswechsels aufgehoben und in der Sitzung gemeinsam mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB neu gefasst. Es sollte keine frühzeitige Beteiligung mehr durchgeführt werden. Der Entwurf hat vom 16.09.2014 bis zum 29.09.2014 öffentlich ausgelegen. Der erneute Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.07.2016 gefasst und der Planentwurf und die Begründung haben dann vom 17.08.2016 bis zum 19.09.2016 öffentlich ausgelegen.

In der Sitzung am 23.08.2018 wurde aufgrund einer eingegangenen Bauvoranfrage eine Veränderungssperre erlassen, die noch bis zum 09.09.2020 gilt.

 

Zur Erhaltung des Villencharakters weicht die jetzige Planung von dem ursprünglichen Planungsentwurf ab. Das Gebiet ist geprägt durch eine Bebauung mit unterschiedlichen Gebäuden auf den einzelnen Grundstücken. Die Gebäude sollen eine unterschiedliche Festsetzung bezüglich der Grundfläche, Anzahl an Wohneinheiten, Gebäudehöhen und Dachneigungen haben. Ernst wenn ein Gebäude mehr als 2 Wohneinheiten hat, ist die Errichtung einer Tiefgarage notwendig. .

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein
 

 

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Anlagen

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