Beschlussvorlage - 12/144/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
12. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Nordöstlich des Schwarzen Weges mit dem Grundstück der Schule/KiTA/Hort welches südlich des Wendehammers der Ernst-Anton-Straße gelegen ist, der Fußweg von der Sachsenwaldstraße zur Schule, im Südosten ein Teilstück des Waldes südlich des Sportplatzes"
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen -
- Abschließender Beschluss -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Katrin Haralambous
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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05.12.2019
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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12.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Bauausschuss:
Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und empfiehlt der Gemeindevertretung, den abschließenden Beschluss zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Nordöstlich des Schwarzen Weges mit dem Grundstück der Schule/KiTA/Hort welches südlich des Wendehammers der Ernst-Anton-Straße gelegen ist, der Fußweg von der Sachsenwaldstraße zur Schule, im Südosten ein Teilstück des Waldes südlich des Sportplatzes" zu fassen.
Beschlussvorschlag Gemeindevertretung:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Nordöstlich des Schwarzen Weges mit dem Grundstück der Schule/KiTA/Hort welches südlich des Wendehammers der Ernst-Anton-Straße gelegen ist, der Fußweg von der Sachsenwaldstraße zur Schule, im Südosten ein Teilstück des Waldes südlich des Sportplatzes" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Aumühle entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
Die Gemeindevertretung beschließt die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Die Begründung wird gebilligt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechzeit eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die wirksame 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und die zusammenfassende Erklärung ins Internet und der Adresse „www.aumuehle.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
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Sachverhalt
Sachverhalt Bauausschuss:
Da die Stellungnahme des Kreises Herzogtum Lauenburg erst am 02.12.2019 eingegangen ist, wird das Planungsbüro in der Sitzung den Sachverhalt zur Abwägung erläutern. Die Unterlagen werden als Tischvorlage vom Büro vorgelegt.
Sachverhalt Gemeindevertretung:
Der Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde von der Gemeindevertretung am 16.05.2019 gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand durch eine Informationsveranstaltung am 18. Juni 2019 statt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10.07.2019 durchgeführt. Die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen endete am 12. August 2019.
Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde von der Gemeindevertretung am 22.08.2019 gefasst und die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange fand vom 10.10.2019 bis zum 11.11.2019 statt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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790,9 kB
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