Beschlussvorlage - 03/096/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die öffentliche Wasserversorgung für die Bebauung an der Hintersten Koppel herzustellen und beauftragt den Betriebsführer „Holsteiner Wasser“ die Baumaßnahme gemäß dem Betriebsführungsvertrag § 1 Abs. 3 vom 30.05.2000 durchzuführen.

 

Es werden entsprechende Haushaltsmittel für die o.a. Maßnahme im Haushaltsplan 2020 im Zuge der dezentralen Haushaltsplanung vom Fachamt eingeplant.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Um die Erschließung der öffentlichen Wasserversorgung für die Bebauung an der Hintersten Koppel durch die Gemeinde sicherzustellen, ist im Jahr 2020 geplant, durch den Betriebsführer „Holsteiner Wasser“ die Verlegung einer Versorgungsleitung sowie von zehn Bauwasseranschlüssen durchführen zu lassen. Die Kosten für die spätere Komplementierung der einzelnen Hausanschlüsse werden in der Kostenschätzung mit berücksichtigt.

 

Der Investor hat zugesichert, die Tiefbauarbeiten für die Verlegung der Versorgungsleitung auszuführen und die Kosten dafür zu übernehmen.

 

Für die Verlegung einer VL DN 100 ca. 280m im offenen Graben ergeben sich folgende Kostenschätzungen:

 

Fremdleistung:                  ca. 11.000,-€ netto

 

Material:                            ca. 5.500,-€ netto

 

HoWa-Leistung:               ca. 1.000,-€ netto

 

Gesamtkosten:  ca. 17.500,-€ netto

Für die Erschließung der zehn Grundstücke mit Bauwasseranschlüssen und späteren Komplettierer ergeben sich folgende Kostenschätzungen:

(Die Anschlusslängen wurden mit jeweils ca. 30m kalkuliert. Ha-Kosten inkl. Tiefbau)

 

Fremdleistung:                  ca. 18.000,-€ netto

 

Material:                            ca. 3.000,-€ netto

 

HoWa-Leistung:               ca. 1.000,-€ netto

 

Gesamtkosten:  ca. 22.000,-€ netto

 

Die Gesamtkosten betragen für die Herstellung der öffentlichen Wasserversorgung:

 

Verlegung einer VL:  20.825,-€ brutto

Hausanschlüsse:  26.180,-€ brutto

   Rund  50.000,-€ brutto


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja 2020

 

Einnahmen:

Ausgaben:

50.000 €

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

03.2.81500.96000

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja / Nein

 

 

 

 

 

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

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