Beschlussvorlage - 03/103/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
25. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Südlich der B 207, östlich des Verbrauchermarktes und östlich des Gewerbegebietes"
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen -
- Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss nach § 4a Abs. 3BauGB -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
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Vorberatung
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11.12.2019
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dassendorf
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Entscheidung
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17.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Planungsausschuss:
Der Planungsausschuss nimmt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf empfiehlt der Gemeindevertretung für die 25. Änd. des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Südlich der B 207, östlich des Verbrauchermarktes und östlich des Gewerbegebietes" den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss nach § 4a Abs. 3 BauGB zu fassen. Stellungnahmen dürfen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme soll auf zwei Wochen verkürzt werden. Die Einholung der Stellungnahmen wird auf die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange beschränkt.
Beschlussvorschlag Gemeindevertretung:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Der Entwurf der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Südlich der B 207, östlich des Verbrauchermarktes und östlich des Gewerbegebietes" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Stellungnahmen dürfen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme soll auf zwei Wochen verkürzt werden. Die Einholung der Stellungnahmen wird auf die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange beschränkt. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet unter der Adresse www.dassendorf.de in der Rubrik Bauleitplanung einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Dassendorf hat keinen separaten Aufstellungsbeschluss für die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Südlich der B 207, östlich des Verbrauchermarktes und östlich des Gewerbegebietes" gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und berührten Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 05.02.2019 bis zum 06.03.2019 statt. Die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde vom 20.09.2019 bis zum 21.10.2019 durchgeführt.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde ist eine erneute beschränkte Auslegung notwendig. Durch die Neuanlage des Knicks außerhalb des Plangeltungsbereiches des Bebauungsplanes verändern sich die Flächengeometrien im Flächennutzungsplan. Details sind dem Sachverhalt zur 4. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 23 zu entnehmen, siehe Vorlage 03/104/2019.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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250,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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178,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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494,6 kB
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