Beschlussvorlage - 12/152/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Gemeinde Wohltorf
7. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet: "südlich Ahornweg, westlich der Bahnstrecke Hamburg-Berlin, nördlich Eichenallee, östlich Rotdornweg"
Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Katrin Haralambous
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Kenntnisnahme
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16.01.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle nimmt die Bauleitplanung der Gemeinde Wohltorf zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet: „südlich Ahornweg, westlich der Bahnstrecke Hamburg-Berlin, nördlich Eichenalle, östlich Rotdornweg" zur Kenntnis. Es bestehen keine Bedenken gegen die Planung.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Wohltorf beteiligt die Gemeinde Aumühle als Nachbargemeinde am Bauleitplanverfahren zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet: "südlich Ahornweg, westlich der Bahnstrecke Hamburg-Berlin, nördlich Eichenalle, östlich Rotdornweg".
Der in der 4. Änderung des B-Planes Nr. 1 der Gemeinde Wohltorf eingezeichnete Standort der ursprünglich geplanten Eisenbahnbrücke wird durch den Bau des Tunnels nicht mehr als Verkehrsfläche benötigt. Den damals geplanten Verlauf einer Brücke als Verkehrsfläche und der Parkplatz in der Kastanienallee entsprechen nicht mehr den örtlichen Gegebenheiten und sollen daher mit der 7. Änderung angepasst werden.
Als Planungsziel ist außerdem die Steuerung der Städtebaulichen Entwicklung der Mehrfamilienhäuser auf der westlichen Seite der Kastanienallee vorgesehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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2 MB
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