Beschlussvorlage - 03/113/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung,

die Haushaltssatzung nebst -Plan und den dazugehörigen Anlagen für das Jahr 2020

mit den hier in der Finanzausschusssitzung vorgenommenen Änderungen zu erlassen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung legt hiermit den 1. Entwurf zur Haushaltssatzung nebst - Plan für das Jahr 2020 vor.

Die Zahlen resultieren aus den Anmeldungen der Fachämter, den finanzstatistischen Zahlen des Haushaltserlasses sowie einem gemeinsamen Vorgespräch mit dem Finanzausschussvorsitzenden und der Bürgermeisterin.

Klärungen einzelner Nachfragen zu gebildeten Haushaltsansätzen aus dem Vorgespräch sind mit den zuständigen Fachämtern erfolgt, die Ansätze, bzw. Erläuterungen, angepasst.

 

Die Haushaltssatzung wird zur Beratung unausgeglichen vorgelegt. Sie sieht keine Kredite oder Verpflichtungsermächtigungen vor.

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, über die die Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen darf, bleibt unverändert.

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesen Stellen ist im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls unverändert

Im Entwurf der Haushaltssatzung sind die Hebesätze unverändert vorgesehen, sie entsprechen weiter den Anforderungen des Kommunalen Bedarfsfonds.

 

Die folgenden Ansätze der Haushaltsstellen werden sowohl im Verwaltungs- als auch im Vermögenshaushalt in den Erläuterungen dargestellt, sodass hier auf ein Eingehen auf die Positionen verzichtet wird.

 

 

Das verbleibende Defizit in diesem Entwurf beläuft sich auf 836,9 T€.

 

Ein zu erwartender Jahresabschluss für das abgelaufene Haushaltsjahr 2019 ist in den Entwurf des vorliegenden Haushaltes für 2020 eingeflossen, so sind vorzusehende Haushaltsausgabereste beim Bilden der Ansatzhöhe berücksichtigt.

Die Prüfung der Jahresrechnung ist für die Sitzung des Finanzausschusses am 25. Februar vorgesehen.

 

Das mit diesem Haushaltsentwurf ausgewiesene Gesamtdefizit in Höhe von 863,9 T€ (VerwHh: 209,3 T€, VermHh: 654,9 T€) kann durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage der Gemeinde gedeckt werden.

Der Bestand dieser Rücklage beträgt zum Ende des Hh-Jahres 2019 rd. 1,176 T€, es wird ein Jahresüberschuss aus 2019 in Höhe von rd. 1,2 mio EUR gerechnet.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung:/Bemerkung:

 

Die Deckung erfolgt wie im Sachverhalt und Anlage dargestellt.

 

planmäßig:

Ja/Nein

überplanmäßig:

Ja/Nein

außerplanmäßig:

Ja/Nein

 

 

Mehreinnahmen:

Ja/Nein

Minderausgaben:

Ja/Nein

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

 

 

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Anlagen

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