Beschlussvorlage - 03/110/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Private Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Grundstück: Dassendorf, Müssenweg 8
Fällung von Bäumen (Fichten)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Inga Birkholz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
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Entscheidung
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11.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Fällung von zwei Bäumen (Fichten) sowie der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 19 bezüglich der „Bindung für die Erhaltung von Bäumen
(TEIL B – TEXT Ziffer 3.00)“ auf dem Grundstück „Müssenweg 8“, zu erteilen.
Eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:1 mit einem Stammumfang von 18 – 20 cm in
1 m Höhe soll auf dem Grundstück „Müssenweg 8“ erfolgen. Als Ersatzpflanzung sind
zwei einheimische Laubbäume vorzunehmen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wird ein Antrag auf Fällung von zwei Bäumen (Fichten) auf dem Grundstück
„Müssenweg 8“ gestellt.
Das Grundstück liegt im Gebiet des wirksamen Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde
Dassendorf.
Hierzu wird eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 19 bezüglich der „Bindung für die Erhaltung von Bäumen (TEIL B – TEXT Ziffer 3.00)“ beantragt.
Es sollen auf dem Grundstück „Müssenweg 8“ insgesamt sechs Bäume gefällt werden.
Im Bebauungsplan Nr. 19 sind davon zwei Fichten (Baum Nr. 1 und Nr. 5) als „Bindung für die Erhaltung von Bäumen“ festgesetzt. Diese zwei Fichten sind auf dem Plan mit roten Pfeilen gekennzeichnet.
Die anderen vier Bäume (Baum Nr. 2, 3, 4 und 6) sind nicht im Bebauungsplan Nr. 19 zum Erhalt festgesetzt. Deshalb ist für die Fällung dieser Bäume keine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 19 notwendig.
Aufgrund der Maße der Bäume, die gefällt werden sollen, ist eine weitere Klärung bei der „Unteren Naturschutzbehörde“ des Kreises Herzogtum Lauenburg gegebenenfalls erforderlich.
Bemerkung
Lt. Bebauungsplan Nr. 19 (Ziffer 3.00) ist der fortfallende Baumbestand durch Neuanpflanzung zu ersetzen. Demnach ist eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:1 mit einem Stammumfang von 18 – 20 cm, auf dem Grundstück „Müssenweg 8“, nach zu pflanzen. Es ist jedoch nicht festgesetzt, welche Baumart nach zu pflanzen ist. Es wird empfohlen, einheimische Laubbäume als Ersatzpflanzung vorzunehmen.
