Beschlussvorlage - 12/004/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die gemeinsame Neufinanzierung der Kindertagespflege
hier: Kündigung zum 31.07.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt V.0 - Amt für Jugend, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Anja Eggert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Aumühle
|
Entscheidung
|
|
|
|
30.01.2020
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeindevertretung beschließt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die gemeinsame Neufinanzierung der Kindertagespflege vom 18.05.2010 zum 31.07.2020 zu kündigen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum 01.08.2010 wurden Verträge über einen einkommensunabhängigen Regelzuschuss für die Kindertagespflege zwischen dem Kreis Herzogtum Lauenburg und den kreisangehörigen Kommunen abgeschlossen. Ziel dieser Verträge war die Tagespflege im Kreisgebiet sicherzustellen sowie weiter auszubauen. Der Anteil der Gemeinde beträgt aktuell 1,00 € pro Betreuungsstunde pro Kind.
Mit der KiTa-Reform zum 01.08.2020 wird auch die Finanzierung der Kindertagespflege landesweit einheitlich geregelt. Die Gemeinden zahlen wie für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen einen gesetzlich geregelten pauschalen Betrag für jedes Kind, das über die Kindertagespflege betreut wird und in der jeweiligen Gemeinde wohnhaft ist.
Somit wird der Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Kreis Herzogtum Lauenburg nicht mehr benötigt.
