Beschlussvorlage - 12/145/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
1. die Aufhebung des B-Planes Nr. 11a für das Gebiet: "Südlich des Fußweges zw. Bürgerstr. u. Ernst-Anton-Str. mit dem Grundstück d. Schule/KiTa/Hort, Fußweg von d. Sachsenwaldstr. zur Schule, Teilstück des Waldes südlich des Sportplatzes, nordöstlich Schwarzer Weg, südöstlich Bürgerstr."
2. die Aufstellung des B-Planes Nr. 11b f. das Gebiet: "Südlich des Fußweges zw. Bürgerstr. u. Ernst-Anton-Str. mit dem Grundstück d. Schule/KiTa/Hort
- Abwägung d. eingeg. Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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05.12.2019
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Unterbrochen
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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12.12.2019
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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16.01.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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30.01.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Bauausschuss am 05.12.2020:
Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und empfiehlt der Gemeindevertretung, den gemeinsamen Satzungsbeschluss 1. für die Aufhebung des B‑Planes Nr. 11a für das Gebiet: "Südlich des Fußweges zwischen Bürgerstraße und Ernst-Anton-Straße mit dem Grundstück der Schule/KiTa/Hort, Fußweg von der Sachsenwaldstraße zur Schule, Teilstück des Waldes südlich des Sportplatzes, nordöstlich Schwarzer Weg, südöstlich Bürgerstraße“ und 2. zur Aufstellung des B-Planes Nr. 11b für das Gebiet: "Südlich des Fußweges zwischen Bürgerstraße u. Ernst-Anton-Straße mit dem Grundstück der Schule/KiTa/Hort“ zu fassen.
Beschlussvorschlag Bauausschuss am 16.01.2020:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle nimmt zur Kenntnis, dass keine juristische Bedenken gegen den Abwägungsvorschlag bestehen.
Ergänzt am 13.01.2020:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 12.12.2019 den Beschluss zurückgestellt und eine juristische Überprüfung des Abwägungsvorschlages des Planungsbüros der eingegangenen Stellungnahmen der Privatpersonen gefordert. Die juristische Überprüfung ergab keine Bedenken des Abwägungsvorschlages.
Beschlussvorschlag Gemeindevertretung:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur
1. Aufhebung des B-Planes Nr. 11a für das Gebiet: "Südlich des Fußweges zwischen Bürgerstraße und Ernst-Anton-Straße mit dem Grundstück d. Schule/KiTa/Hort, Fußweg von der Sachsenwaldstraße. zur Schule, Teilstück des Waldes südlich des Sportplatzes, nordöstlich Schwarzer Weg, südöstlich Bürgerstraße"
und zur
2. Aufstellung des B-Planes Nr. 11b für das Gebiet: "Südlich des Fußweges zwischen Bürgerstraße und Ernst-Anton-Straße mit dem Grundstück der Schule/KiTa/Hort“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Aumühle entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan zur 1. Aufhebung des B Planes Nr. 11a für das Gebiet: "Südlich des Fußweges zwischen Bürgerstraße und Ernst-Anton-Straße mit dem Grundstück der Schule/KiTa/Hort, Fußweg von der Sachsenwaldstraße zur Schule, Teilstück des Waldes südlich des Sportplatzes, nordöstlich Schwarzer Weg, südöstlich Bürgerstraße“ und 2. zur Aufstellung des B-Planes Nr. 11b für das Gebiet: "Südlich des Fußweges zwischen Bürgerstraße u. Ernst-Anton-Straße mit dem Grundstück der Schule/KiTa/Hort“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
Die Begründung wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechzeit eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet und der Adresse www.aumuehle.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
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Sachverhalt
Sachverhalt Bauausschuss:
Da die Stellungnahme des Kreises Herzogtum Lauenburg erst am 02.12.2019 eingegangen ist, wird das Planungsbüro in der Sitzung den Sachverhalt zur Abwägung erläutern. Die Unterlagen werden als Tischvorlage vom Büro vorgelegt.
Sachverhalt Gemeindevertretung:
Der Aufstellungsbeschluss für die gemeinsame Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 11a und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11b wurde von der Gemeindevertretung am 16.05.2019 gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand durch eine Informationsveranstaltung am 18. Juni 2019 statt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10.07.2019 durchgeführt. Die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen endete am 12. August 2019.
Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde von der Gemeindevertretung am 22.08.2019 gefasst und die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange fand vom 10.10.2019 bis zum 11.11.2019 statt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1.003,3 kB
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2
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207,8 kB
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3
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2,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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5
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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6
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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7
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(wie Dokument)
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7,1 MB
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8
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(wie Dokument)
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468,1 kB
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9
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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