Beschlussvorlage - 12/005/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Die Gemeindevertretung unterstützt die Bemühungen der örtlichen Kindertageseinrichtungen in Aumühle, Nachwuchskräfte auszubilden. Die nicht durch Bundes-, Landes- und Kreiszuschüsse gedeckten Kosten werden über die Endabrechnung 2020 durch die Gemeinde Aumühle dargestellt und über den noch zu schließenden Vertrag ab 01.08.2020 mit dem Verwendungsnachweis 2020 abgerechnet.


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Bundesregierung hat, einen Rechtsanspruch auf schulische Ganztagsplätze beschlossen. Zur Umsetzung werden pädagogische Fachkräfte benötigt.

Daneben hat die Landesregierung die Erhöhung des Fachkraft-Kind-Schlüssels zum 01.08.20 beschlossen. Auch hierfür werden pädagogische Fachkräfte benötigt. Der Markt um diese Berufsgruppe wird sich damit immer weiter verengen.

Das Land hat mit dem Gesetz beschlossen, keine Zuschusskürzungen zu erteilen, wenn trotz aller Bemühungen nicht sofort ab 01.08.20 alle erforderlichen Personalzeiten besetzt werden können.

 

Die ev. Kita konnte mit Hilfe des GV-Beschlusses vom 21.03.2019 eine Auszubildende ab 01.08.2019 einstellen, die vorrangig aus Bundesmitteln finanziert sind. Die nicht gedeckten Kosten bezuschusst der Kreis zu einem Anteil von 2/5 (das entspricht dem Schulanteil an der Ausbildung).

Konkret bedeutet dies für diesen Fall (Abrechnung liegt noch nicht vor):

 

Mtl. ca. 1.500 Euro Ausbildungsvergütung (AG-Brutto) – 01.08.19 – 31.12.19 = 7.500 Euro

Abzgl. Zuschuss des Bundes = 7.250 Euro (für den Zeitraum 01.08.19 – 31.12.19)

Verbleiben ca. 250 Euro nicht gedeckte Kosten für dieses Zeitfenster.

 

Der Bundeszuschuss wird pro Ausbildungsjahr (01.08. – 31.07.) gewährt.

Er minimiert sich im 2. Jahr, da eine Anrechnung seitens des Bundes auf den Personalschlüssel gestattet ist; die Kosten steigen auf ca. 1.600 Euro im 2. Jahr und ca. 1.700 Euro im 3. Jahr.

Im 3. Jahr wird der Personalkostenzuschuss noch weiter gesenkt, da dann eine Anerkennung als SPA vorliegt.

(Zuschuss 1. Ausbildungsjahr = 17.400 Euro; 2. Ausbildungsjahr = 13.560 Euro; 3. Ausbildungsjahr = 6.480 Euro)

 

Das Bundesprogramm sieht einen Zuschuss auch für die qualifizierte Praxisanleitung vor (100 % der freigestellten Stunden – mind. 2 WoStd.; ideal sind 5 WoStd.). Dafür ist ein eigener Zuschussantrag zu stellen.

 

Diese am 01.08.2019 gestartete Ausbildungsoffensive soll nun ausgeweitet werden.

 

Mit dabei sein möchte ab dem Schuljahr 2020/2021 das Montessori-Kinderhaus.

Eine Bewerbung liegt bereits vor. Es sollte die Chance genutzt werden, diese über die „Zuschussklasse“ ausbilden zu lassen (Bewerbungsfrist läuft am 22. Januar ab). Sofern die Gemeindevertretung dem Beschlussvorschlag nicht folgen wird, kann die Bewerbung zurückgezogen werden.

 

Da die Arbeitsmarktlage sich stetig verschlechtert, wird der Gemeinde Aumühle empfohlen, die Bemühungen der örtlichen Kitas weiter zu unterstützen. Durch die Ausbildungsoffensive sind die KiTa in der Lage, sich eigene Nachwuchskräfte aufzubauen.

 

Die Agilo-Krippe hat derzeit noch keine Bewerbung vorliegen.

Der Beschluss sieht sehr wohl auch eine Unterstützung für diese Kita vor, damit diese dann evtl. zum Schuljahr 2021/2022 starten kann - nach entsprechender Werbung für einen Ausbildungsplatz mit Standort Aumühle.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja:  siehe Sachverhalt

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Abrechnung über Endabrechnung Betriebskostenzuschuss 2020 (in 2021)

 

 

 

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