Beschlussvorlage - 03/002/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Private Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Grundstück: Dassendorf, Quellenweg 2
Fällung eines Baumes (Eiche)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Inga Birkholz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
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Entscheidung
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04.02.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Fällung eines Baums (Eiche) sowie der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 bezüglich der „Bindung für die Erhaltung von Bäumen
(TEIL B – TEXT Ziffer 3.00)“ auf dem Grundstück „Quellenweg 2“, zu erteilen.
Eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:1 mit einem Stammumfang von 18 – 20 cm in
1 m Höhe soll auf dem Grundstück „Quellenweg 2“ erfolgen. Als Ersatzpflanzung ist
ein einheimischer Laubbaum vorzunehmen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wird ein Antrag auf Fällung eines Baumes (Eiche) auf dem Grundstück
„Quellenweg 2“ gestellt.
Das Grundstück liegt im Gebiet des wirksamen Bebauungsplanes Nr. 1.4 der Gemeinde Dassendorf.
Hierzu wird eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 bezüglich der „Bindung für die Erhaltung von Bäumen (TEIL B – TEXT Ziffer 3.00)“ beantragt.
Aufgrund der Maße des Baumes (Eiche), die gefällt werden soll, ist eine weitere Klärung bei der „Unteren Naturschutzbehörde“ des Kreises Herzogtum Lauenburg erforderlich.
Bemerkung
Lt. Bebauungsplan Nr. 1.4 (Ziffer 3.00) ist der fortfallende Baumbestand durch Neuanpflanzung zu ersetzen. Demnach ist eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:1 mit einem Stammumfang von 18 – 20 cm, auf dem Grundstück „Quellenweg 2“, nach zu pflanzen. Es ist jedoch nicht festgesetzt, welche Baumart nach zu pflanzen ist. Es wird empfohlen, einen einheimischen Laubbaum als Ersatzpflanzung vorzunehmen.
