Beschlussvorlage - 03/003/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Private Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Grundstück: Dassendorf, Bornweg 31
Bauvoranfrage: Neubau eines Einfamilienhauses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Inga Birkholz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
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Entscheidung
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04.02.2020
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses sowie der beantragten Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1.5 bzgl. der Überschreitung der „Baugrenze“
auf dem Grundstück „Bornweg 31“, zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend
.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Es wird eine Bauvoranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Bornweg 31“ gestellt.
Das Grundstück liegt im Gebiet des wirksamen Bebauungsplanes Nr. 1.5 der
Gemeinde Dassendorf.
Hierzu wird eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1.5 bzgl. der Überschreitung der „Baugrenze“ beantragt. Gemäß Bebauungsplan Nr. 1.5 sind im hinteren Bereich des Grundstücks „Bornweg 31“ keine Baugrenzen festgesetzt, somit ist dort keine Bebauung möglich.
Für das geplante Bauvorhaben müssten drei Bäume (1 Buche und 2 Eichen), die im Bebauungsplan Nr. 1.5 zum Erhalt festgesetzt sind, gefällt werden. Eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:2 müsste dann auf dem Grundstück „Bornweg 31“ vorgenommen werden
(TEIL B – TEXT Ziffer 3.00)
Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde
Dassendorf vom 23.05.2007.
