Beschlussvorlage - 03/004/2020

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Es wird ein Antrag auf Fällung von zwei Bäumen (Fichten) auf dem Grundstück
„Müssenweg 8“ gestellt.

 

Das Grundstück liegt im Gebiet des wirksamen Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde
Dassendorf.

 

Hierzu wird eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 19 bezüglich der „Bindung für die Erhaltung von Bäumen (TEIL B – TEXT Ziffer 3.00)“ beantragt.

Es sollen auf dem Grundstück „Müssenweg 8“ insgesamt sechs Bäume gefällt werden.

Im Bebauungsplan Nr. 19 sind davon zwei Fichten (Baum Nr. 3 und Nr. 4) als „Bindung für die Erhaltung von Bäumen“ festgesetzt. Diese zwei Fichten sind auf dem Lageplan Rot gekennzeichnet.
Die anderen vier Bäume (Baum Nr. 1, 2, 5 und 6) sind nicht im Bebauungsplan Nr. 19 zum Erhalt festgesetzt. Deshalb ist für die Fällung dieser Bäume keine Befreiung vom Bebauungsplan Nr. 19 notwendig.
 

Aufgrund der Maße der Bäume, die gefällt werden sollen, ist eine weitere Klärung bei der „Unteren Naturschutzbehörde“ des Kreises Herzogtum Lauenburg gegebenenfalls erforderlich.

 

Bemerkung

Lt. Bebauungsplan Nr. 19 (Ziffer 3.00) ist der fortfallende Baumbestand durch Neuanpflanzung zu ersetzen. Demnach ist eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:1  mit einem Stammumfang von 18 – 20 cm, auf dem Grundstück „Müssenweg 8“, nach zu pflanzen. Es ist jedoch nicht festgesetzt, welche Baumart nach zu pflanzen ist. Es wird empfohlen, einheimische Laubbäume als Ersatzpflanzung vorzunehmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

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