Beschlussvorlage - 03/010/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung, entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2. Die Gemeindevertretung beschließt die 25. Änd. des Flächennutzungsplanes.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung in Internet unter der Adresse „www.dassendorf.de“ in der Rubrik Bauleitplanung eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Dassendorf hat keinen separaten Aufstellungsbeschluss für die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Südlich der B 207, östlich des Verbrauchermarktes und östlich des Gewerbegebietes" gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und berührten Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 05.02.2019 bis zum 06.03.2019 statt. Die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde vom 20.09.2019 bis zum 21.10.2019 durchgeführt.

Die erneute beschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 BauGB fand vom 16.01.2020 bis zum 31.01.2020 statt. Die Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange fand vom 06.01.2020 bis zum 21.01.2020 statt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein
 

 

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Anlagen

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