Beschlussvorlage - 03/113/2019-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dassendorf erlässt

 

die der Beratungsunterlage zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügte Haushaltssatzung, nebst Plan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2020.

 

Der Inhalt der Satzung, des Plans und seiner Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach Vorberatung durch den Finanzausschuss der Gemeinde wiird die Haushaltssatzung, nebst Plan und Anlagen für das Jahr 2020 zur Beschlussfassung vorgelegt.

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Haushalt zur Annahme.

 

Die Zahlen resultieren aus den Anmeldungen der Fachämter, den finanzstatistischen Zahlen des Haushaltserlasses (Änderungen durch Erlass des Innenministeriums nach der FA-Sitzung sind eingepflegt), einem gemeinsamen Vorgespräch mit dem Finanzausschussvorsitzenden und der Bürgermeisterin und eben der Vorberatung durch den Finanzausschuss.

 

Der Haushaltsplan ist in Einnahme und Ausgabe ausgeglichen, die Finanzplanung für die 3 anschließenden Jahre weist jeweils einen Haushaltsüberschuss aus, der der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden kann.

Die Haushaltssatzung sieht keine Kredite oder Verpflichtungsermächtigungen vor.

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, über die die Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen darf, bleibt unverändert.

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesen Stellen ist im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls unverändert

Die in  der Haushaltssatzung vorgesehenen Hebesätze für Grundsteuer A, B und die Gewerbesteuer sind unverändert, sie entsprechen weiter den Anforderungen des Kommunalen Bedarfsfonds.

 

Die folgenden Ansätze der Haushaltsstellen werden sowohl im Verwaltungs- als auch im Vermögenshaushalt in den Erläuterungen dargestellt, sodass hier auf ein Eingehen auf die Positionen verzichtet wird.

 

Das mit diesem Haushalt geplante Defizit über beide Teilhaushalte beläuft sich 867,4 T€ nach Einarbeiten der letzten Änderungen durch Erlass aus dem Innenministerium (FA-Stand: 836,9 T€) und wird durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage gedeckt.

 

Ein zu erwartender Jahresabschluss für das abgelaufene Haushaltsjahr 2019 ist in den Entwurf des vorliegenden Haushaltes für 2020 eingeflossen, so sind vorzusehende Haushaltsausgabereste beim Bilden der Ansatzhöhe berücksichtigt.

Die Prüfung der Jahresrechnung ist für die Sitzung des Finanzausschusses am 25. Februar vorgesehen.

 

Der Bestand dieser Rücklage beträgt zum Ende des Hh-Jahres 2019 rd. 1,176 T€, es wird ein Jahresüberschuss aus 2019 in Höhe von rd. 1,2 mio EUR gerechnet.


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja

 

 

 

 

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Anlagen

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