Beschlussvorlage - 12/010/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung einer Rotbuche und einer Eiche für das Grundstück „Am Hünengrab 7“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt gemäß § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme von der Veränderungssperre der 1. Änd. und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ für die Fällung der Rotbuche auf dem Grundstück „Am Hünengrab 7“.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Befreiungsantrag für die Fällung einer Rotbuche (Stammumfang 236 cm) und einer Eiche (Stammumfang 121 cm) für das Grundstück „Am Hünengrab 7“.


Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Gemäß Bebauungsplan sind alle Bäume mit einem Stammumfang ab 80 cm, gemessen in einem Meter Höhe, geschützt.

Die Rotbuche sollte eigentlich in der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ zum Erhalt festgesetzt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein
 

 

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