Beschlussvorlage - 12/012/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Bauvoranfrage: Errichtung eines Einfamilienhauses
Otternweg 8
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
|
Entscheidung
|
|
|
|
13.02.2020
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zu der Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohngebäudes und eines Tiny/Mini-Hauses für das Grundstück „Otternweg 8“. Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet
- Auswahl des Standortes: Der Standort des Hauses mit den Maßen von 15 m x 13 m ist aufgrund der Vorgaben des Denkmalschutzbehörde nicht möglich, wenn gleichzeitig die Bäume zum Erhalt festgesetzt werden sollen.
- Eine GRZ von 0,15 und eine GFZ von 0,2 sind einzuhalten. Das Gebäude darf nur ein Vollgeschoss haben und die maximale Gebäudehöhe darf 8,5 m nicht überschreiten. Vorgaben zur Dachneigung sind nicht vorsehen.
- Ist eine komplette Dacheindeckung mit „In-Dach-Kollektoren ist zulässig? Ja/Nein
Die Fällung der Bäume auf dem Grabhügel ist zulässig, damit Solarkollektoren verbaut werden können? Ja/Nein
- Darf ein Wassertank neben dem Haus platziert werden, wenn dieser nur 3,0 m eingegraben ist und ca. 2 m heraussteht? Ja/Nein
- Gibt es Restriktionen/Auflagen für einen Holzgrundofen? Ja/Nein
(Holzgrundofen = Kaminofen)
- Die Versickerungsfähigkeit des Bodens ist durch ein Bodengutachten nachzuweisen.
- Ist die Errichtung eines Tiny/Mini-Hauses mit einer Grundfläche von 30 m² möglich? Ja/Nein
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt gemäß § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme von der Veränderungssperre für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ für die Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohngebäudes und eines Tiny/Mini-Hauses für das Grundstück „Otternweg 8“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für den Abbruch des Bestandshauses und dem Neubau eines Wohngebäudes und eines Tiny/Mini-Hauses zu erteilen.
Hinweis:
Sollten gemäß B-Plan zum Erhalt festgesetzte Bäume gefällt werden müssen, so ist eine Ersatzanpflanzung im Verhältnis 1:2 vorzunehmen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnhauses mit den Abmaßen von 15 m x 13 m für das Grundstück „Otternweg 8“.
Das Grundstück befindet in den Geltungsbereichen des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ und der gleichnamigen Erhaltungssatzung. Im Bebauungsplan ist folgendes festgesetzt: WR, 1 Vollgeschoss, GRZ 0,15, GFZ 0,2, offene Bauweise, Einzelhaus, Mindestgrundstücksgröße von 1.100 m².
Auf dem Grundstück befindet sich ein Archäologisches Denkmal.
Im Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist bisher nur im vorderen Bereich ein Baufeld vorgesehen gewesen. Zwischenzeitlich hat der Eigentümer die Genehmigung für die Fällung von 5 Bäumen erhalten, sodass die Möglichkeit besteht, ein Baufeld im hinteren Bereich zu verwirklichen.
Die Denkmalschutzbehörde hat sich den vorgeschichtlichen Grabhügel auf dem Grundstück angesehen und Vorgaben für die Bebauung gemacht (Vermerk, siehe Vorlage 12/014/2020. Die ursprüngliche Größe des Baufeldes ist aufgrund der Vorgaben nicht möglich. Die Rückseite des Bestandshauses ist die Grenzlinie der Bebauung.
Die gestellten Fragen des Antragstellers sind der Anlage zu entnehmen.
