Beschlussvorlage - 12/018/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB i. V. m. § 34 BauGB zur 6. Verlängerung der Baugenehmigung für den Neubau von 2 Doppelhäusern mit Garagen auf dem Grundstück Pfingstholzallee 11a-d.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Beantragt wird die 6. Verlängerung der Baugenehmigung für den Neubau von 2 Doppelhäusern mit Garagen auf dem Grundstück Pfingstholzallee 11a-d.

 

Die 5. Verlängerung der Baugenehmigung gilt bis zum 19.03.2020. Nach § 75 Abs. 2 LBO kann die Baugenehmigung auf schriftlichen Antrag um 2 Jahre verlängert werden. Der Antrag ist fristgerecht am 23. Januar 2020 bei der Bauaufsicht in Ratzeburg eingegangen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

 

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