Beschlussvorlage - 12/013/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Der Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung

 

die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Jahr 2020 mit den in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen zu erlassen.


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verwaltung legt den 1. Entwurf zur Haushaltssatzung, nebst Plan für das Jahr 2020 vor.

Die in dem Entwurf enthaltenen Zahlen resultieren aus den Anmeldungen der Fachämter, den finanzstatistischen Berechnungen des Haushaltserlasses und des Finanzausgleichs sowie einem gemeinsamen Vorgespräch mit Bürgermeister, Vorsitzenden und stv. Vorsitzenden des Finanzausschusses.

Einzelne Fragen aus dem Vorgespräch zu den Haushaltsansätzen sind zum Zeitpunkt des Erstellens dieser Beschlussvorlage nicht abschließend geklärt, Antworten werden zur Beratung im Finanzausschuss am 18.02.2020 nachgereicht.

 

Die einzelnen Haushaltsstellen sind wie gewohnt mit Erläuterungen versehen, sodass hier nicht weiter darauf angegangen zu werden braucht.

 

Die Haushaltssatzung wird zur Beratung des Finanzausschusses unausgeglichen vorgelegt. Der Ausgleich wird zu beraten sein.

 

Die Haushaltssatzung sieht im Vermögenshaushalt eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2021 vor. Im laufenden Haushalt soll nach Plan mit der Ersatzbeschaffung eines Löschfahrzeuges der Feuerwehr begonnen werden. Hierfür sind entsprechende Mittel vorgesehen, der wesentlichen Anteil an den Anschaffungskosten entfällt jedoch nach Auslieferung des Fahrzeugs, mit der nach Fahrzeug-Aufbau im Jahr 2021 zu rechnen ist. Die Gesamtfinanzierung dieser Maßnahme ist mit der Verpflichtungsermächtigung jedoch bereits mit dieser Haushaltssatzung sicherzustellen. Sie stellt quasi einen Vorwegzugriff auf Mittel des Jahres 2021 dar.

 

Die Zahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,0.

Dies resultiert aus der Nachfolge der durch Verrentung nachzubesetzenden Hausmeisterstelle in der Schule. Diese ursprüngliche Stelle ist mit dem Vermerk versehen, dass sie zukünftig entfällt (kw-Vermerk). Geplant ist in 2020 eine kurzfristige Doppelbesetzung der Stelle des Hausmeisters zum Einarbeiten des Nachfolgers, im Haushaltsjahr 2021 wird dann diese jetzt zus. eingerichtete Stelle wieder gestrichen.

 

Die Haushaltssatzung weist mit dem jetzigen Entwurfsstand keine Kreditaufnahme aus. Zu beraten wäre aber ob der günstigen Zinssituation, ob nicht mind. der jetzt im Haushalt aufgenommene Erwerb einer Liegenschaft und die Ersatzbeschaffung eines Löschfahrzeuges kreditfinanziert dargestellt werden sollten.

Die sich hieraus ergebenden Zinsbelastungen des Verwaltungshaushaltes sind im Haushalt der Gemeinde gut darstellbar. Fristengerecht sollte eine Laufzeit und damit Tilgung über die Nutzungsdauer gelegt werden, im Falle des Grundstückserwerbs eine langfristige Finanzierung angestrebt werden.

 

Der Bestand der allgemeinen Rücklage der Gemeinde beläuft sich, das Rechnungsergebnis 2019 unberücksichtigt gelassen, auf 1,239 mio EUR.

Das zu erwartende, aber noch nicht geprüfte und festgestellte Ergebnis für das Haushaltsjahr 2019 beläuft sich auf 1,738 mio EUR.

Ein Rückgriff auf diese Mittel zum Ausgleich des Haushaltes 2020 ist jedoch erst nach Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss und Feststellung der Jahresrechnung 2019 durch die Gemeindevertretung möglich.

Die Verwaltung ist bemüht, den Rechnungsprüfungsausschuss vor der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung tagen zu lassen, da eben sonst das positive Rechnungsergebnis 2019 nicht zum Ausgleich des Haushaltes 2020 eingesetzt werden kann.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja

 

 

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Satzung und den Plänen.

 

 

 

 

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Anlagen

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