Beschlussvorlage - 03/015/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bildung und Soziales empfiehlt:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Satzung über die Betreuung in der Kindertagesstätte der Gemeinde Dassendorf zum 01.08.2020 zu erlassen, wie in der Anlage zu diesem TOP vorliegend. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen vorzunehmen.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Am 12.12.2019 hat der Landtag Schleswig-Holstein das Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KiTaG) beschlossen.

 

Da dadurch die Ermächtigungsgrundlage für die aktuelle Betreuungssatzung entfällt, bedarf es eines neuen Satzungsbeschlusses.

 

Im anliegenden Satzungsentwurf sind die neuen Regelungen aufgenommen worden (ebenso die Masernschutzimpfpflicht).

 

Das neue Vergabeverfahren mithilfe von Punkten hat sich als effizient erwiesen.

 

Folgende Punkte haben derzeit in der Satzung noch keine Regelungen:

  • Sollen Kindergartenplätze automatisch an Krippenkinder des Spatzennestes vergeben werden?
  • Bei der Berücksichtigung von Geschwisterkindern soll welcher Stichtag berücksichtigt werden: Zeitpunkt der Vergabe oder der Aufnahme?
  • Berücksichtigung von Kindern aus dem Kollegium? Ggf. konkret beziffern

 

Eine Beratung im Beirat wird auf Grundlage des in der Ausschusssitzung beschlossenen Entwurfes der Betreuungssatzung (vor der Gemeindevertretung) stattfinden.

Der Beschluss der Gemeindevertretung ist spätestens in der Sitzung am 16.06.2020 erforderlich.

 

Sobald die Gemeindevertretung den Erlass der Satzung beschlossen hat, werden die Eltern über die Neuerungen ab dem 01.08.2020 informiert.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

Nicht mit der Betreuungssatzung

 

 

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Anlagen

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