Beschlussvorlage - 03/016/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Dassendorf (Beitragssatzung Spatzennest)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt V.0 - Amt für Jugend, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Ulrike Ruß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Soziales der Gemeinde Dassendorf
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Vorberatung
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25.02.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung und Soziales empfiehlt:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Satzung der Gemeinde Dassendorf über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in der Kindertagesstätte „Spatzennest“ der Gemeinde Dassendorf (Elternbeitragssatzung Spatzennest) zum 01.08.2020, wie in der Anlage zu dieser Vorlage, zu erlassen.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt redaktionelle Änderungen vorzunehmen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 12.12.2019 hat der Landtag Schleswig-Holstein das Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungs-gesetz – KiTaG) beschlossen.
Gemäß § 31 Abs. 1 KiTaG dürfen die zu entrichtenden Elternbeiträge monatlich
- 7,21 Euro für Kinder, die das dritte Lebensjahr zu Beginn des Monats noch nicht vollendet haben, und
- 5,66 Euro für ältere Kinder
pro wöchentlicher Betreuungsstunde nicht übersteigen.
Der Beitragssatz unterscheidet zukünftig nach Alter und nicht mehr nach Betreuungsart (Krippe oder Kindergarten).
Eltern von Kindern, deren Kinder einen anerkannten I-Status haben, werden ab 01.08.2020 ebenfalls Beiträge zahlen müssen. Bis 31.07.2020 hat der Kreis diese Anteile an die Kita erstattet (die Eltern waren befreit).
Kinder, die das dritte Lebensjahr zu Beginn des Monats noch nicht vollendet haben:
Gruppenzeit: Neu Alt
8 Std.-Platz 288,40 € 576,00 € 49,93% weniger
1 Std. Randzeit 36,05 € 26,00 € 38,68% mehr
2 Std. Randzeit 72,10 € 52,00 € 38,68% mehr
Kinder, die das dritte Lebensjahr zu Beginn des Monats vollendet haben:
Gruppenzeit: Neu Alt
4 Std.-Platz 113,20 € 152,00 € 25,53% weniger
6 Std.-Platz 169,80 € 228,00 € 25,53% weniger
8 Std.-Platz 226,40 € 304,00 € 25,53% weniger
1 Std. Randzeit 28,30 € 26,00 € 8,85% mehr
2 Std. Randzeit 56,60 € 52,00 € 8,85% mehr
Darüber hinaus kann der Einrichtungsträger laut § 31 Abs. 2 KiTaG neben den Elternbeiträgen angemessene Verpflegungskostenbeiträge und Auslagen für Ausflüge verlangen.
In der Verpflegungspauschale sind alle Kosten berücksichtigt worden, die durch die Mahlzeiten und Getränke entstehen (= Einkauf sowie die Kosten für das Personal, das ausschließlich mit der Vor- und Nachbereitung für die Verpflegung betraut ist).
In der anliegenden Kalkulation der Verpflegungskosten ist dies neben der letzten Preisanpassung des Lieferanten berücksichtigt.
Bislang war es so, dass die Auslagen für das „Schlemmerfrühstück“ direkt durch die KiTa von Eltern eingesammelt worden sind und davon der Einkauf refinanziert wurde.
Ab sofort wird dieses Angebot eingestellt bzw. ist durch die Eltern selbst zu organisieren.
Nach § 30 Abs. 2 KiTaG hat der Einrichtungsträger sicherzustellen, dass Kindern, die täglich sechs Stunden oder länger gefördert werden, ein warmes Mittagessen zur Verfügung steht (bisherige Regelung: mehr als 6 Std.).
Weil die Räumlichkeiten eine Verpflegung von Kindern der Vormittagsgruppe nicht zulassen, ist die Buchung des Frühdienstes im beiliegenden Satzungsentwurf auf 0,5 Std. neu festgelegt worden. Damit liegt die mögliche Gesamtbetreuungszeit der Vormittagsgruppe bei 5,5 Stunden. Aktuell nutzt kein Kind der Gruppe eine Stunde Frühdienst; eine Kürzung stellt deshalb keine Einschnitte dar.
Eine Beratung im Beirat wird vor der Gemeindevertretung stattfinden.
Ein Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung ist spätestens in der Sitzung am 16.06.2020 erforderlich.
Sobald die Gemeindevertretung die Satzung beschlossen hat, werden die Eltern über einen Elternbrief zu den Neuerungen informiert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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237,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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264,1 kB
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