Beschlussvorlage - 12/013/2020-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle

 

erlässt die der Originalniederschrift zu dieser Sitzung beigefügte Haushaltssatzung-, nebst Plan und Anlagen, für das Haushaltsjahr 2020.

 

Der Inhalt der Satzung, des Planes und der Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach Vorberatung des Haushaltes in der letzten Sitzung des Finanzausschusses wird hier die Hh-Satzung, nebst Plan und Anlagen, zur Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vorgelegt.

Der Finanzausschuss hat der Gemeindevertretung diesen hier vorliegenden Haushalt einstimmig zur Annahme empfohlen.

 

Die Haushaltssatzung ist nach dieser Vorberatung in Einnahme und Ausgabe ausgeglichen.

Der Verwaltungshaushalt ist leicht überschüssig, führt die zu erwirtschaftende in Höhe der ordentlichen Tilgung und einen leichten Überschuss dem Vermögenshaushalt zu.

 

Der Vermögenshaushalt wird ausgabenseitig im Wesentlichen durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage der Gemeinde und Aufnahme eines Kommunalkredites gedeckt.

Die eingeplante Kreditermächtigung entspricht in ihrer Höhe der Finanzierung des bereits im letzten Jahr beschlossenen und Anfang dieses Jahres erfolgtem Erwerb einer Liegenschaft. Aufgrund der aktuell geltenden zinsgünstigen Konditionen für Kommunalkredite ist dieses Vorgehen als wirtschaftlich anzusehen, eine Genehmigungspflicht durch die Kommunalaufsichtsbehörde für diese Kreditaufnahme ergibt sich nicht.

 

Weiter ist in der Haushaltssatzung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 400 T€ ausgewiesen. Sie dient der Finanzierung der Fenstersanierung der Grundschule. Diese Maßnahme ist mit nun insgesamt 600 T€, verteilt über die nächsten 3 Jahre mit je 200 T€ in die Planung aufgenommen.

Haushaltsrechtlich bewirkt die Verpflichtungsermächtigung, dass die Gemeinde damit einen Vorwegzugriff auf die nächsten Haushaltsjahre vornimmt.

 

Die ausgewiesene Anzahl der Stellen im Stellenplan erhöht sich um 1,0 Stelle.

Dieser Zugang in 2020 wird im Haushaltsjahr 2021 wieder gestrichen, er dient in diesem Jahr der Möglichkeit der Doppelbesetzung der Hausmeisterstelle in der Grundschule. Aufgrund der anstehenden Verrentung des heutigen Stelleninhabers soll die Möglichkeit einer vorübergehenden Doppelbesetzung geschaffen werden, um Einarbeitung und Wissenstransfer sicherzustellen.

 

Die in der Haushaltssatzung ausgewiesenen Hebesätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Verwaltungsseitig ist darauf hinzuweisen, dass die Hebesätze in dieser Höhe nicht der Richtlinie zum Kommunalen Bedarfsfonds genügen. Diese belaufen sich auf 380 v.H. für die Grundsteuer A und die Gewerbesteuer und 425 v.H. für die Grundsteuer B.

 

Die Haushaltssatzung setzt weiter den Genehmigungsbetrag für über- und außerplanmäßige Ausgaben im Einzelfall fest, der durch den Bürgermeister freigegeben werden kann.

Dieser Betrag wird empfohlen auf 10.000 EUR festzusetzen. Dies dient der Praktikabilität und scheint aufgrund der Preisentwicklung der letzten Jahre auch in der Höhe angemessen zu sein. Die halbjährliche Berichtspflicht über diese Ausgaben besteht aufgrund gesetzlicher Regelungen in der Gemeindeordnung und wird entsprechend nicht geändert.

 

Die Haushaltsansätze des Verwaltungs- und des Vermögenshaushaltes sind jeweils mit Erläuterungen versehen, sodass an dieser Stelle nicht weiter auf die gebildeten Ansatzhöhen eingegangen zu werden braucht.

Die weiter verbindlichen Anlagen sind dem Plan beigefügt.

 

Gesondert beigefügt ist eine nicht verbindlich vorgegebene gekürzte Fassung des Finanzplanes, der das vorangegangene Jahr, das aktuelle Jahr und die nächsten 3 Haushaltsjahre mit den heute nach Vorberatung des FA bekannten Geschäftsvorgängen betrachtet. 

Die Annahmen basieren auf dem aktuellen Stand des Haushaltserlasses für 2020 des Innenministeriums.

Nach derzeitigem Kenntnisstand zu erwartende finanzielle Auswirkungen der Reform des Finanzausgleichsgesetzes sind nicht eingepreist, da die Reform erst zum 01.01.2021 in Kraft treten wird. Allerdings bewegen sich die heute bekannten Änderungen in einem Rahmen, der keinen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis erwarten lässt.

 

Das heute nach besten Wissen abzusehende Ergebnis aus der KiTa-Reform ist allerdings in den vorliegenden Plan eingeflossen.

 

Die Verwaltungshaushalte sind nach der Planung auch in den kommenden Jahren überschüssig und führen dem Vermögenshaushalt nicht nur die ordentliche Tilgung zu.

 

Nach einer Kreditaufnahme im Jahre 2020 wird in 2021 eine weitere Kreditaufnahme in Höhe von 3,1 mio EUR vorzusehen sein, die im Wesentlichen der Finanzierung des eingeplanten Bauvorhabens Feuerwehrgerätehaus und der erforderlichen Ersatzbeschaffung eines Löschfahrzeugs dient.

 

Gleichwohl ist in 2021 mit einer weiteren Entnahme (81,8 T€) aus der allgemeinen Rücklage zu rechnen, wie auch im Haushaltsjahr 2022 ein Finanzierungssaldo von 743,4 T€ durch eine Entnahme aus der Rücklage eingeplant ist.

Nach den heute in Finanzplanung berücksichtigten Vorgängen ist dann in 2023 ein Überschuss in Höhe v. 748,7 T€ geplant, der der Rücklage zugeführt werden kann. Allerdings erscheint der eingeplante Ansatz für Investitionstätigkeit im Vermögenshaushalt für Jahr 2023 in Höhe von nur 252,3 T€ auch optimistisch gut. Erinnert sei z.B. an noch einzuplanende Mittel für den Digitalpakt Schule oder auch Straßensanierungen.

 

Die Rücklage der Gemeinde entwickelt sich nach dieser Planung von 2,9 mio EUR (nach festgestelltem Ergebnis 2019 in selber Sitzung) auf dann 1,5 mio EUR.

 


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja

 

Die finanziellen Auswirkungen aus diesem Beschluss ergeben sich aus dem Sachverhalt, der Satzung, dem Plan und den Anlagen.

 

 

 

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Anlagen

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