Beschlussvorlage - 12/026/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle beschließt:

 

a)     die Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Aumühle mit bereinigten Solleinnahmen und Sollausgaben

im Verwaltungshaushalt von  5.928.520,30 Euro

im Vermögenshaushalt von  3.152.674,30 Euro

insgesamt    9.081.194,60 Euro

wird festgestellt;

b)     die Haushaltsüberschreitungen 2019

im Verwaltungshaushalt von   92.911,87 Euro

im Vermögenshaushalt von 771.963,47 Euro

insgesamt    864.875,34 Euro

zu genehmigen.


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Jahresrechnung 2019 belaufen sich (Anlage 1) die bereinigten Solleinnahmen und Sollausgaben

 des Verwaltungshaushaltes auf  5.928.520,30 Euro

 des Vermögenshaushaltes auf  3.152.674,30 Euro

 insgesamt     9.081.194,60 Euro.

 

Der darin enthaltene Überschuss nach § 39 Abs. 3 Satz 2 GemHVO beträgt 1.738.564,37 Euro und wurde vor Abschluss der allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

Die Haushaltsüberschreitungen 2019 betragen

 im Verwaltungshaushalt    92.911,87 Euro

 im Vermögenshaushalt  771.963,47 Euro

 insgesamt    864.875,34 Euro.

 

Die Entwicklung der allgemeinen Rücklage, die Behandlung der Haushaltsreste sowie die Verbindlichkeiten sind in der Anlage zur Haushaltsrechnung 2019 dargestellt.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

 

 

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Anlagen

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