Beschlussvorlage - 12/025/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle beschließt:

 

a)     die Jahresrechnung 2019 der Stiftung Aumühle mit bereinigten Solleinnahmen und    Sollausgaben

im Verwaltungshauhalt von 23.745,77 Euro

im Vermögenshaushalt von 95.154,72 Euro

insgesamt            118.900,49 Euro

wird festgestellt:

b)     die überplanmäßigen Ausgaben 2019 im Verwaltungshaushalt von 1.380,00 Euro zu genehmigen.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Jahresrechnung 2019 der Stiftung Aumühle belaufen sich die bereinigten Solleinnahmen und Sollausgaben

 des Verwaltungshaushaltes auf  23.745,77 Euro

 des Vermögenshaushaltes auf  95.154,72 Euro

 insgesamt             118.900,49 Euro.

 

Der darin enthaltene Überschuss nach § 39 Abs. 3 Satz 2 GemHVO beträgt 55.848,19 Euro und wurde vor Abschluss der allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

Die Haushaltsüberschreitungen 2019 betragen insgesamt 1.380,00 Euro, entstanden im Verwaltungshaushalt.

 

Die Entwicklung der allgemeinen Rücklage ist in der Anlage zum Jahresabschluss 2019 dargestellt..
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

 

 

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Anlagen

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