Beschlussvorlage - 12/022/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Kita-Reform
Hier: weiteres Vorgehen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt V.0 - Amt für Jugend, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Kathrin Schneider
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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02.03.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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02.03.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss /
Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport
beauftragt das Amt Hohe Elbgeest, einen Entwurf
zum Neuabschluss /
zur Änderung
der Kita-Verträge zur nächsten Ausschusssitzung vorzulegen (FinA: 19.05.2020; KuBiSpo: 06.04.2020), sodass eine abschließende Beratung in der Gemeindevertretung am 28.05.2020 erfolgen kann. Nach der Beratung im KuBiSpo (06.04.20) soll rechtzeitig in Vorbereitung der Beratung im FinA (19.05.20) eine Besprechung des Entwurfes mit den jeweiligen Kita-Trägern erfolgen.
Der Finanzausschuss /
Der Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport
empfiehlt der Gemeindevertretung die Kooperation mit den Gemeinden Wohltorf und Dassendorf zur Wald-Kita zum 31.07.2020 zu beenden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Ab 01.08.2020 gelten neue Förderrichtlinien (siehe TOP Kita-Reform; Bericht).
Das wirkt sich auch auf die bestehenden Trägerschafts- und Finanzierungsverträge aus.
Grundsätzlich besteht nach Ablauf der Übergangszeit (01.08.20 – 31.12.24) kein Bedarf mehr einen Vertrag zwischen Standortgemeinde und Kita-Träger zu schließen.
Sofern die Gemeinde eine vorrangige Aufnahme von Kindern aus der Standortgemeinde wünscht, kann dies ein Grund sein, auch über den 31.12.2024 hinaus einen Vertrag zu schließen.
Ab dem 01.01.2025 liegt die volle Finanzierungsverantwortung beim jeweiligen Kita-Träger, da dieser ab 01.01.2025 die SQKM-Fördersätze direkt vom Kreis erhalten wird.
In der Übergangszeit sollten die bestehenden Kita-Verträge entweder mit einer Vertragsänderung versehen oder neu abgeschlossen werden, sodass die Einhaltung der Fördervoraussetzungen entsprechend der rechtlichen Regelungen auf Grundlage des neuen Gesetzes einschl. seiner Verordnungen geregelt wird.
Abgestimmt werden sollte auch, ob die Kooperation mit Wohltorf und Dassendorf bzgl. Wald-Kita beibehalten werden soll.
In den Ausschusssitzungen sollte abgestimmt werden, wer hat was bis wann zu erledigen. Siehe dazu auch die Anlage.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,9 kB
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