Beschlussvorlage - 03/002/2020-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Fällung eines Baums (Eiche) sowie der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 bezüglich der „Bindung für die Erhaltung von Bäumen
(TEIL B – TEXT Ziffer 3.00)“ auf dem Grundstück „Quellenweg 2“, zu erteilen.
Eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:1 mit einem Stammumfang von 18 – 20 cm in
1 m Höhe soll auf dem Grundstück „Quellenweg 2“ erfolgen. Als Ersatzpflanzung ist
ein einheimischer Laubbaum vorzunehmen. 

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Es wurde ein Antrag auf Fällung eines Baumes (Eiche) auf dem Grundstück
„Quellenweg 2“ gestellt.

 

Das Grundstück liegt im Gebiet des wirksamen Bebauungsplanes Nr. 1.4 der Gemeinde Dassendorf.

 

Hierzu wurde eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 bezüglich der „Bindung für die Erhaltung von Bäumen (TEIL B – TEXT Ziffer 3.00)“ beantragt.

 

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.02.2020 das gemeindliche

Einvernehmen zum obigen Antrag nicht erteilt. Als Begründung wurde folgendes aufgeführt: „Nach Besichtigung vor Ort und Studium des Gutachtens ist der Planungsausschuss nicht vollends überzeugt, dass eine Fällung alternativlos ist“.
 

Seitens der Bauaufsicht des Kreises Herzogtum Lauenburg wird mit Schreiben vom 19.02.2020 gebeten, diese Entscheidung unter Beachtung der beigefügten Stellungnahme vom Fachdienst Naturschutz zu überdenken und um Abgabe einer erneuten Stellungnahme gem. § 36 BauGB.

 

 

Bemerkung

Lt. Bebauungsplan Nr. 1.4 (Ziffer 3.00) ist der fortfallende Baumbestand durch Neuanpflanzung zu ersetzen. Demnach ist eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:1  mit einem Stammumfang von 18 – 20 cm, auf dem Grundstück „Quellenweg 2“, nach zu pflanzen. Es ist jedoch nicht festgesetzt, welche Baumart nach zu pflanzen ist. Es wird empfohlen, einen einheimischen Laubbaum als Ersatzpflanzung vorzunehmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

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