Beschlussvorlage - 03/023/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 für das Gebiet: "Westlich Kreuzhornweg - Am Nienhegen, Hinterste Koppel, Quellenweg, Götenweg, Wulersweg, Grenzwall, Buchenweg"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
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Vorberatung
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10.03.2020
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Geplant
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Gemeindevertretung Dassendorf
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Entscheidung
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17.03.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dassendorf
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Entscheidung
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16.06.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Planungsausschuss:
Der Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf empfiehlt der Gemeindevertretung, für die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 für das Gebiet: "Westlich Kreuzhornweg - Am Nienhegen, Hinterste Koppel, Quellenweg, Götenweg, Wulersweg, Grenzwall, Buchenweg" den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu fassen.
Beschlussvorschlag Gemeindevertretung:
1. Der Entwurf der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 für das Gebiet: "Westlich Kreuzhornweg - Am Nienhegen, Hinterste Koppel, Quellenweg, Götenweg, Wulersweg, Grenzwall, Buchenweg" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Eingefügt am 06.05.2020:
Auf Wunsch des Planungsausschusses wurde zur besseren Übersichtlichkeit, dass eine Ersatzanpflanzung notwendig ist, in der Planzeichnung zusätzlich ein Verweis auf die textliche Festsetzung eingefügt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Dassendorf hat in ihrer Sitzung am 02.04.2019 den Aufstellungsbeschluss für die 3. vereinf. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.4 gefasst.
Planungsziel ist die Änderung einer bisher öffentlich angedachten Erschließungsstraße, die noch nicht bebaut wurde, in eine Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: Privatstraße sowie die Anpassung des Radius des Wendehammers an den heutigen technischen Vorgaben. Hierfür ist auch teilweise eine geringfügige Änderung von Baugrenzen notwendig.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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266,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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266,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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391,3 kB
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