Beschlussvorlage - 03/024/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Baumaßnahmen am Regenrückhaltebecken B207 (Einleitstelle 14) mit Baukosten einschl. Baunebenkosten von rund 170.000 Euro brutto und an der Regenwasserkanalisation Rehkamp mit Baukosten einschl. Baunebenkosten von rund 30.000 Euro brutto durchzuführen.

 

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die entsprechenden Aufträge zu vergeben.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die im TOP beschriebenen Baumaßnahmen finden sich zusammen in dieser Vorlage wieder, weil die Ausschreibung gebündelt erfolgen soll. Die Erforderlichkeit der Baumaßnahmen sind differenziert zu betrachten und werden aus diesem Grund im Einzelnen nachfolgend beschrieben:

 

Regenrückhaltebecken B207 (Einleitstelle 14)

Die Gemeinde hat im letzten Jahr ein weiteres Schreiben vom Kreis Herzogtum Lauenburg erhalten, in dem sie aufgefordert wird, das Regenrückhaltebecken an der B207 an die Anforderungen der jeweiligen wasserrechtlichen Erlaubnis anzupassen.

 

Aufgrund diverser eiliger Maßnahmen im Bereich der gemeindlichen Oberflächenentwässerung konnten die Anforderungen an dem RRB seitens der Gemeinde bis ins Jahr 2019 nicht umgesetzt werden, dies ist dem Kreis mit Anträgen zur Fristverlängerung mitgeteilt und jeweils von dort genehmigt worden.

 

Seit dem Jahr 2019 kommt die Gemeinde dem Verlangen des Kreises nach und lässt über ein beauftragtes Ingenieurbüro die erforderlichen Baumaßnahmen vorbereiten. Den entsprechenden Beschluss dafür, hat die GV am 07.05.2019 zu TOP 7 gefasst.

 

Für das RRB B207 sind seitens des Ingenieurbüros die Baukosten für die baulichen Anpassungen gemäß wasserrechtlicher Erlaubnis ermittelt worden. Die Baukosten einschließlich Baunebenkosten betragen rund 170.000 Euro brutto. Die entsprechenden Haushaltsmittel für die Umsetzung dieser Baumaßnahme sind im Haushalt 2020 vorgesehen. Nach Freigabe der Gemeinde wird das Ingenieurbüro die Ausschreibung durchführen damit die Auftragsvergabe seitens der Gemeinde erfolgen kann.


Regenwasserkanalisation Rehkamp

In den vergangenen Jahren ist es bei Starkregenereignissen im östlichen Bereich der Straße Rehkamp kontinuierlich zum massiven Überstau der dortigen Regenwasserkanalisation gekommen. Dies äußerte sich nach Augenzeugenberichten sowie Filmaufnahmen damit, dass sich das Oberflächenwasser großflächig auf der dortigen Straßenfläche sammelte und nicht mehr über die Straßeneinläufe abfloss. Dieser Umstand ist nicht auf dem Zustand des dortigen Regenwasserkanals zurückzuführen.

Eine Kanalfernaugenuntersuchung hat keine Schäden im Kanal feststellen können, lediglich im Endstrang entspricht der Kanalquerschnitt nicht der aktuellen DIN mit einem vorhandenen Durchmesser von DN 250.

Die Problemstelle liegt in der Anbindung der Regenwasserkanalisation der Straße Rehkamp an dem Kontenpunkt der Straße Mühlenweg.

Die dortige Regenwasserkanalisation weist bei massiven Regenereignissen hydraulische Engpässe auf.

Um den vorgenannten Engpass zu kompensieren, hat das Ingenieurbüro, welches die Planungsleistung für das RRB  B207 erbringt, der Gemeinde einen Vorschlag unterbreitet, wie das o.a. Problem eingedämmt werden könnte.

 

Das Ingenieurbüro schlägt vor, ein Entlastungskanal zwischen der östlichen und westlichen Regenwasserkanalisation in der Straße Rehkamp zu bauen. Dieser würde nur aktiv werden, wenn ein bestimmtes Höhenniveau erreicht wird, sodass die westliche Regenwasserkanalisation in der o.a. Straße nicht überlasst wird.

Aufgrund der topografischen Gegebenheiten sowie der vorhandenen Sohlhöhen in den dortigen Regenwasserkanalisationen wäre die bauliche Änderung ohne Schäden von Dritten möglich und würde aus Sicht des Ingenieurbüros eine weitere Problemstelle in der gemeindlichen Oberflächenwasserkanalisation entschärfen.

 

Die Baukosten einschließlich Nebenkosten betragen rund 30.000 Euro brutto, entsprechende Haushaltmittel sind vorhanden.

Nach Freigabe der Gemeinde wird das Ingenieurbüro die Ausschreibung durchführen, damit anschließend die Auftragsvergabe erfolgen kann.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

Einnahmen:

Ausgaben:

200.000 €

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

03.2.70060.95000

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja

 

 

 

 

 

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

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