Beschlussvorlage - 12/030/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Alte Hege“ für den Abriss des Wohnhauses auf dem Grundstück „Alte Hege 8“ zu erteilen.
 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stellt seine Zustimmung für die Errichtung eines Wohnhauses mit Schwimmbad für das Grundstück „Alte Hege 8“

-          für Variante 1 – Wohnhaus und Dacheindeckung aus einheitlichen Bekleidungsziegel

-          für Variante 2 – Wohnhaus und Dacheindeckung mit unterschiedlicher Farbgestaltung der Bekleidungsziegel

-          für die Gestaltung der großflächigen Glasfassaden

in Aussicht.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird eine nichtoffizielle Anfrage für die Errichtung eines Wohnhauses mit Schwimmbad für das Grundstück „Alte Hege 8“. Das Bestandshaus soll abgebrochen werden.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Alte Hege“. Festgesetzt ist folgendes: WR, 2 Vollgeschosse, GRZ 0,15, GFZ 0,2, Mindestgrundstücksgröße 1.500 m², Einzelhaus, offene Bauweise, Dachneigung 20° bis 48°, seitlicher und rückwärtiger Abstand zur Grundstücksgrenze muss 5,0 m betragen.

 

Gemäß Teil B, Ziffer 6 sind die Außenwände in zusammenhängendem Sichtmauerwerk, Putzflächen oder Holzfachwerk mit Putz- und/oder Ziegelausfachungen auszuführen. Holzverkleidungen sind zulässig.

Der Antragsteller möchte gerne wissen, ob sich die Gemeinde ihre Zustimmung zu der Fassadengestaltung vorstellen könnte. Bei der Variante 1 soll die Fassade und die Dacheindeckung aus einem einheitlichen Klinkermaterial errichtet werden und bei der Variante 2 wird die Klinkerfassade mit einer dunkleren Dachsteineindeckung kombiniert. Weiterhin möchte der Antragsteller die Fassade Richtung Pool vollständig in Glas errichten und die Außenseiten der Gebäude Richtung Villa und zum Nachbargrundstück zu ca. 60% ebenfalls mit Glas gestalten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

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Anlagen

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