Beschlussvorlage - 12/034/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt gemäß § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme von der Veränderungssperre für den Bereich der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ für die Errichtung eines Zaunes und einer Toranlage mit einer Höhe von 1,20 m auf dem Grundstück „Fasanenweg 3a“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für die Errichtung eines Zaunes und einer Toranlage auf dem Grundstück „Fasanenweg 3a“ zu erteilen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Antrag für die Errichtung eines Zaunes und einer Toranlage mit einer Höhe von 1,20 auf dem Grundstück „Fasanenweg 3a“.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Für diesen Bereich ist derzeit eine Veränderungssperre erlassen.

Gemäß B-Plan Ziffer 2.2 sind zwischen Straßenbegrenzungslinie und vorderer Gebäudeflucht Zäune bis zu einer Höhe von maximal 1,20 m zulässig.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein
 

 

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