Beschlussvorlage - 12/036/2020
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Bauvoranfrage für die Errichtung eines Doppelhauses und Diakonie
Große Straße 9
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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19.03.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stellt bei der Bauaufsicht einen Antrag auf Zurückstellung der Bauvoranfrage für die Dauer von 12 Monaten für die Errichtung eines Doppelhauses und Diakonie für das Grundstück „Große Straße 9“. Grundlage hierfür ist der Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Billenkamp“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung die Fassung eines Aufstellungsbeschlusses für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet "Billenkamp" mit den Straßenzügen "Bergstraße", "Große Straße", "Ellerhorst", "Steinstraße", "Bleicherstraße", "Mittelweg", "Gärtnerstraße", "Kurze Straße", "Grasweg", "Billeweg" und "Zum Wiesengrund" - Teilbereich "Bergstraße" und "Große Straße".
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird eine Bauvoranfrage für den Abbruch des Bestandshauses und die Errichtung eines Doppelhauses und Diakonie auf dem Grundstück „Große Straße 9“.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 9 „Billenkamp“ sowie im Geltungsbereich der gleichnamigen Erhaltungssatzung.
Im Bebauungsplan ist folgendes festgesetzt: Mi, 2 Vollgeschosse, GRZ 0,6, GFZ 1,0, Dachneigung 24° – 38°, offene Bauweise, Gebäudehöhe 11,0 m.
Das Gebäude soll mit 2 Vollgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss errichtet werden. Das Kellergeschoss wird nicht als Vollgeschoss gewertet, da die Deckenoberkante im Mittel nicht mehr als 1,40 m über die festgelegte Geländeoberfläche hinausragt. Das Grundstück steigt von der Straße aus nach hinten an. Das Gebäude hat eine Höhe von 11 m und wirkt von der Straße wie ein viergeschossiges Gebäude. Die GRZ 1 beträgt 0,289, die GRZ II 0,636 und die GFZ 0,577. Insgesamt sollen 21 Stellplätze errichtet werden. Eine schalltechnische Untersuchung liegt nicht vor.
Die Vorgaben des Bebauungsplanes werden damit erfüllt. Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens entfällt damit.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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5
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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