Beschlussvorlage - 12/037/2020
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Emil-Specht-Allee 13
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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19.03.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück „Emil-Specht-Allee 13“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück „Emil-Specht-Allee 13“ zu erteilen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird ein Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück „Emil-Specht-Allee 13“.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Oberförsterkoppel“ sowie im Geltungsbereich der gleichnamigen Erhaltungssatzung.
Im Bebauungsplan ist folgendes festgesetzt: WR, 2 Vollgeschosse, GRZ 0,15, GFZ 0,2, Mindestgrundstücksgröße 1.300 m², Einzelhaus, offene Bauweise. Weiterhin ist geregelt, dass die rückwärtigen Grundstücksflächen in einem Abstand von 5,0 m von Bebauung freizuhalten sind und Hauptgebäude einen Mindestabstand von 5,0 m zu den seitlichen Grundstücksgrenzen einhalten müssen. Dieser Abstand wird nach Auskunft von der Bauaufsicht von der Außenmauer berechnet und nicht vom Dachüberstand.
Pro Wohneinheit sind maximal 30 m² für Stellplätze und/oder Garagen zulässig. Diese Angabe bezieht sich auf die Nettogröße (also abzgl. der Außenwände). Weiterhin muss dafür ein Abstand von 1,5 m zur Grundstücksgrenze und 3,0 m zu Straßenbegrenzungslinie eingehalten werden.
Der Standort des Gebäudes wurde bereits im Rahmen einer Bauvoranfrage beschieden.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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