Beschlussvorlage - 12/037/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück „Emil-Specht-Allee 13“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück „Emil-Specht-Allee 13“ zu erteilen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück „Emil-Specht-Allee 13“.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Oberförsterkoppel“ sowie im Geltungsbereich der gleichnamigen Erhaltungssatzung.

Im Bebauungsplan ist folgendes festgesetzt: WR, 2 Vollgeschosse, GRZ 0,15, GFZ 0,2, Mindestgrundstücksgröße 1.300 m², Einzelhaus, offene Bauweise. Weiterhin ist geregelt, dass die rückwärtigen Grundstücksflächen in einem Abstand von 5,0 m von Bebauung freizuhalten sind und Hauptgebäude einen Mindestabstand von 5,0 m zu den seitlichen Grundstücksgrenzen einhalten müssen. Dieser Abstand wird nach Auskunft von der Bauaufsicht von der Außenmauer berechnet und nicht vom Dachüberstand.

Pro Wohneinheit sind maximal 30 m² für Stellplätze und/oder Garagen zulässig. Diese Angabe bezieht sich auf die Nettogröße (also abzgl. der Außenwände). Weiterhin muss dafür ein Abstand von 1,5 m zur Grundstücksgrenze und 3,0 m zu Straßenbegrenzungslinie eingehalten werden.

Der Standort des Gebäudes wurde bereits im Rahmen einer Bauvoranfrage beschieden.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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