Beschlussvorlage - 12/039/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung einer Birke auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 39b“.

Es ist eine Ersatzanpflanzung gemäß B-Plan Nr. 2 im Verhältnis 1:2 vorzunehmen. Die Qualität der Ersatzpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung Aumühle. Der Antragsteller hat 2 einheimische Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 18 - 20 cm in 100 cm Höhe, Hochstamm, 3 x verpflanzt, zu pflanzen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Befreiungsantrag für die Fällung einer Birke auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 39b“.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Gemäß Bebauungsplan sind alle Bäume mit einem Stammumfang ab 80 cm, gemessen in einem Meter Höhe, geschützt. Die Birke ist befallen durch den Hallimasch-Pilz sowie durch den Brandkrusten-Pilz.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

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