Beschlussvorlage - 12/039/2020
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Befreiungsantrag für die Fällung einer Birke
Sachsenwaldstraße 39b
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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19.03.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung einer Birke auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 39b“.
Es ist eine Ersatzanpflanzung gemäß B-Plan Nr. 2 im Verhältnis 1:2 vorzunehmen. Die Qualität der Ersatzpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung Aumühle. Der Antragsteller hat 2 einheimische Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 18 - 20 cm in 100 cm Höhe, Hochstamm, 3 x verpflanzt, zu pflanzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird ein Befreiungsantrag für die Fällung einer Birke auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 39b“.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Gemäß Bebauungsplan sind alle Bäume mit einem Stammumfang ab 80 cm, gemessen in einem Meter Höhe, geschützt. Die Birke ist befallen durch den Hallimasch-Pilz sowie durch den Brandkrusten-Pilz.
