Berichtsvorlage - 12/031/2020-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:
In der letzten Sitzung des Bauausschusses wurde berichtet, dass im Landschaftsrahmenplan für ganz Friedrichsruh ein Landschaftsschutzgebiet eingezeichnet sei.

Diese Aussage ist nicht ganz richtig. In ganz Aumühle und auch in Friedrichsruh ist kein Landschaftsschutzgebiet festgesetzt worden. Es wurde „lediglich“ als Gebiet eingestuft, welches die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet erfüllen würde.

Es handelt sich bei den Landschaftsrahmenplänen um Bestandsaufnahmen. An der Einstufung dürfte sich nichts geändert haben. Diesbezüglich wird auch auf die Abwägungsergebnisse, in denen die Einstufung kurz begründet wurde, hingewiesen.Danach erfolgt die Darstellung von Gebieten, die die Vorausssetzung als Landschaftsschutzgebiet o.ä. erfüllen, aufgrund fachlicher Eignungskriterien, insbesondere aufgrund der Schutzwürdigkeit (seltene Tier- und Pflanzenarten) und Schutzebdürftigkeit (potenzielle oder konkrete Gefährdungen und Beeinträchtigungen) von Gebieten.

Sieht man sich die Karte über Friedrichsruh genau an, ist ein kleiner Bereich dargestellt, der von dem Gebiet, dass die Voraussetzung für eine Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet erfüllt, ausgenommen ist. In der Anlage wurde der Bereich gekennzeichnet. Aufgrund des sehr hohen Maßstabes des Landschaftsrahmenplans wird es keine genauere Auflösung geben.

Es wird auch um Kenntnisnahme gebeten, dass die Landschaftsrahmenpläne rechtskräftig sind. Einwendungen gegen die Ausweisung von Schutzgebieten können jeweils im Einzelfall durchzuführenden Rechtsetzungsverfahren geltend gemacht werden.

Die Verwaltung wird den Bereich weiterhin im Blick behalten, insbesondere bei den Landesentwicklungs- und Regionalplänen.
 

 

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Anlagen

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