Beschlussvorlage - 12/044/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Aufsetzung eines Walmdaches ohne Aufenthaltsraum für das Grundstück „Eichhörnchenweg 16“.

Befreiungen von der GFZ werden nicht erteilt.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für die Aufsetzung eines Walmdaches ohne Aufenthaltsraum für das Grundstück „Eichhörnchenweg 16“ zu erteilen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Bauantrag für die Aufsetzung eines Walmdaches ohne Aufenthaltsraum für das Grundstück „Eichhörnchenweg 16“. Ein Bauvorbescheid vom 03.02.2017 sowie die 1. Verlängerung vom 17.01.2020 für diese Baumaßnahme liegen vor. Bei der Bauvoranfrage ging es um die Prüfung der generellen Dachaufstockung und um die Gebäudehöhe sowie Dachform und –neigung.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Es befindet sich nicht im Geltungsbereich der 1. Änd. u. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2, weil es sich im Bereich des Waldabstandes befindet.
 

Im Bebauungsplan ist folgendes festgesetzt: WR, 1 Vollgeschoss, offene Bauweise, GRZ 0,15 und GFZ 0,2, Gebäudehöhe 10 m. Festsetzungen zur Dachform und –neigung sind im B-Plan nicht vorhanden.

 

Eine Berechnung der GFZ liegt dem Antrag nicht bei. Die Prüfung der Einhaltung obliegt der Bauaufsicht.
 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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