Beschlussvorlage - 12/156/2017-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Umweltausschuss sowie der Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle empfehlen der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Aumühle beschließt, den Ausbau des Katzenstieges zwischen der Bismarckallee und Bleicherstraße nach Variante ___ der beiliegenden Planungen für bis zu 125.000,00 Euro zu realisieren.

 

Einer überplanmäßigen Ausgabe auf der Haushaltsstelle 12.2.6300.9600 wird stattgegeben.

Die Deckung erfolgt durch eine überplanmäßige Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die notwendigen Aufträge, nach erfolgter Ermittlung der wirtschaftlichsten Angebote, zu erteilen.


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Am 09.11.2017 zu TOP 22 erfolgte durch die Gemeindevertretung der Grundsatzbeschluss zum Ausbau des Katzenstieges zwischen der Bismarckallee und der Bleicherstraße für bis zu 70.000,00 Euro.

 

Für die ehemalige Planung war es notwendig einen Grunderwerb von Nachbargrundstücksflächen durchzuführen.

Diese Flächen sollten, so Aussagen von einigen ehem. Verhandlungspartnern, der Gemeinde kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Im Zuge der weiteren Planung stellte sich heraus, dass der neue Grundstückseigentümer bereit war, Grundstücksflächen an die Gemeinde zu verkaufen, jedoch nicht kostenlos zu überlassen.

 

Die Gemeindevertretung lehnte in der Sitzung vom 25.10.2018 zu TOP 19 dieses ab und beschloss nicht die benötigten Flächen zu erwerben.


Der ehemalige Planer erstellte im Auftrag der Gemeinde neue Planunterlagen für einen Ausbau des Katzenstieges, ohne Nachbargrundstücksflächen erwerben zu müssen.

 

Die erstellten Entwurfsplanungen sind der Vorlage beigefügt.

Insgesamt gibt es 6 verschiedene Varianten. Diese unterscheiden sich in Anzahl der Verwendung von Stufen und Podesten in unterschiedlicher Abhängigkeit.

Für die Varianten 5 und 6 wurden Kostenschätzungen angefertigt, welche ebenfalls der Vorlage beiliegen.

 

Insgesamt werden für den Ausbau des markierten Bereiches bis zu ca. 125.000,00 Euro inkl. der Baunebenleistungen benötigt.

 

Im Haushalt stehen aktuell 74.000,00 Euro zur Verfügung.

 


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

Einnahmen:

Ausgaben:

125.000,00 €

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

12.2.6300.9600

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Nein

 

Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage zur Deckung der überplanmäßigen Ausgabe.

 

 

 

 

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Anlagen

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