Beschlussvorlage - 03/011/2020-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Gemeindevertretung:
 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Verbrauchermarkt und Gewerbe“ für das Gebiet: "südlich der B 207 und östlich der B 404" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 "Verbrauchermarkt und Gewerbe" für das Gebiet: "südlich der B 207 und östlich der B 404", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunde eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet über der Adresse „www.dassendorf.de“ in Rubrik Bauleitplanung eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Dassendorf hat den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 "Verbrauchermarkt und Gewerbe" für das Gebiet: "südlich der B 207 und östlich der B 404" in der Sitzung am 17.02.2018 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und berührten Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 05.02.2019 bis zum 06.03.2019 statt. Die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurde vom 20.09.2019 bis zum 21.10.2019 durchgeführt.

Die erneute beschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 BauGB musste aufgrund eines Formfehlers wiederholt werden und hat vom 18.05.2020 bis 02.06.2020 stattgefunden. Stellungnahmen sind bei der Wiederholung nicht eingegangen. Die Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange fand vom 06.01.2020 bis zum 21.01.2020 statt.

 

Gegenüber dem Auslegungsexemplar wurden die Planunterlagen in folgenden Punkten geändert:

- Ergänzung der textlichen Festsetzung 1.5 - Ausschluss Handel mit Waren und Gütern des täglichen Bedarfs

- Korrektur des Rechtsbezugs

 

Der Satzungsbeschluss vom 11.02.2020 ist mit diesem Beschluss aufgehoben.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...