Beschlussvorlage - 03/027/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dassendorf nimmt die außerplanmäßigen Kosten durch die Kostenfestsetzung des Oberlandesgerichtes Schleswig zur Kenntnis und genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben bis jetzt sowie weitere Kosten laut Kostenvoranschlag der Kanzlei für die Betreuung bei der Vergabe von Wegenutzungsverträgen.


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Anfang des Jahres 2017 begann das Verfahren zur Vergabe der Wegenutzungsverträge Strom und Gas für die Gemeinde Dassendorf gemeinsam mit weiteren 7 Gemeinden (12 Verträge). Per Vermerk vom 14.08.2018 genehmigte die Bürgermeisterin die Beauftragung einer Fachanwaltskanzlei für die Vergabe von Wegenutzungsrechten und die damit einhergehenden Kosten von 4.000-5.000 Euro (Anlage 1). Die Kosten für die Betreuung bis zur Interessensbekundung wurden über das Amt abgerechnet (22.340 Euro). Für die anschließende Betreuung wurden Kosten in Höhe von insgesamt ca. 25.000 Euro veranschlagt (Angebot RA Schnutenhaus 22.800 Euro zzgl. Reserve).

 

Stand heute sind die damals geschätzten Kosten bereits überschritten, obwohl das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist (Anlage 2).

 

Dies kommt auch durch ein zu Beginn des Verfahrens nicht einplanbares Rügeverfahren eines Bieters, das gerichtlich geklärt wurde. Entgegen der Kostenfestsetzung des Landgerichtes hat das Oberlandesgericht die Kosten den beteiligten Gemeinden des Amtes aufgebürdet.

 

Der Anteil der Gemeinde Dassendorf an den Gesamtkosten beträgt bisher ca. 6.520 Euro plus ca. 7.850 € für das Gerichtsverfahren, somit insgesamt ca. 14.370 € (Anlage 3).

 

Um dieses überaus komplexe Verfahren, das durch immer neue Rechtsprechung insbesondere des OLG Schleswig zunehmend aufwendiger wird, zum Abschluss zu bringen, muss nach der erfolgten Datenabfrage der Altkonzessionäre, Interessensbekundung, Beschlussfassung der Auswahlkriterien und zwei Verhandlungsgesprächen mit den Bewerbern nun ein weiterer Verfahrensbrief vorbereitet und versendet werden mit der Aufforderung der Abgabe verbindlicher Angebote. Anschließend (Herbst 2020) erfolgt geplant die Angebotswertung und Zuschlagserteilung (GV-Beschluss) sowie Vertragsschließung für 20 Jahre. Sollte ein Bewerber gegen die Entscheidung vorgehen, verlängert sich das Verfahren entsprechend.

 

Die hohen Kosten begründet der beratende Rechtsanwalt mit einer besonderen Struktur in der Bewerberauswahl, wo mehr als ein gutes indikatives Angebot vorliegt. Die Amtsstruktur wäre in Schleswig-Holstein außerdem sehr kleinteilig. Dadurch entstehen, verhältnismäßig für eine einzelne Gemeinde, sehr hohe Kosten. Ein ansässiger Versorger hat durch rechtliche Einwände der letzten Jahre, hohe gerichtliche Anforderungen beim Verfahren hervorgerufen (OLG Schleswig stark spezialisiert auf solche Fälle). Entscheidend ist jedoch, dass die Auswahlentscheidung den hohen Anforderungen einer gerichtlichen Überprüfung Stand hält. Dies bedeutet einen hohen Aufwand bei der Vorbereitung der Ergebnisse, da beim OLG Schleswig der höchste Begründungsaufwand notwendig ist.

 

Insofern kommen weitere Kosten auf die beteiligten Gemeinden zu. Die beteiligten Gemeinden waren sich einig, dass die Gemeinden ohne Wettbewerb nur noch einen kleinen Anteil für die Angebotswertung und den Vertragsabschluss an den noch zu erwartenden Rechtsberatungskosten zu tragen haben. Die zukünftigen  Kosten für die Gemeinde Dassendorf liegen laut Aufwandsschätzung der Kanzlei bei noch ca. 11.000 Euro. Die Kosten sollen durch Mehreinnahmen der Gewerbesteuer gedeckt werden. 

 

Die Konzessionseinnahmen Strom belaufen sich pro Jahr auf etwa 85.000 Euro, für Gas pro Jahr auf etwa 14.000 Euro.


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja / Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja / Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben: noch 11.000 plus 7.850 Gerichtskosten

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle: 1.02000.65500

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja / Nein

 

3.000 Euro, werden durch die Bezahlung der Rechnung aus 2019 aufgebraucht

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

 

 

 

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Anlagen

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