Beschlussvorlage - 03/036/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
 

Die Gemeindevertretung Dassendorf beschließt die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Betreuung in der Kindertagesstätte der Gemeinde Dassendorf zum 01.08.2020 zu erlassen. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen vorzunehmen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Kita-Reform wird zum 01.01.2021 in Kraft treten, statt wie bislang beabsichtigt zum 01.08.2020.

Damit wird die im Ausschuss für Bildung und Soziales vorberatende Satzung nicht zum 01.08.2020 in Kraft treten können sondern erst zum 01.01.2021. Eine entsprechende Beschlussfassung der Gemeindevertretung wird zur Beratung im Herbst 2020 vorbereitet.

 

Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Kindertagesförderungsgesetzes (neues KiTaG) wird nun das Kindertagesstättengesetz (altes KiTaG) zum 01.08.2020 geändert.

 

Unter Berücksichtigung der vom Land beschlossenen Änderungen sowie der im Ausschuss vorberatenen Kalkulaion der Verpflegungspauschale sind in der Satzung folgende Änderungen zum 01.08.2020 vorzunehmen:

 

- Anpassung der Höhe der Elternbeiträge

- Anpassung der Verpflegungspauschale

 

Eine Beratung im Beirat ist noch nicht erfolgt, wird jedoch bis zur GV stattfinden.

 

Sobald die Gemeindevertretung die Satzungsänderung beschlossen hat, werden die

Eltern über die Änderungen informiert.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja: mit HH sind die Auswirkung der gedeckelten Beiträge über die KitaReform bereits berücksichtigt worden

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja

 

 

 

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Anlagen

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