Beschlussvorlage - 12/049/2020
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Bauvoranfrage für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses
Gärtnerstraße 7
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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26.05.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB für die Bauvoranfrage mit Befreiungsantrag für die Überschreitung der Baufeldgrenze auf einer Länge von ca. 12,30 m für die Außenwand einer Tiefgarage auf dem Grundstück „Gärtnerstraße 7“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Billenkamp“ für den Abbruch des Bestandshauses auf dem Grundstück „Gärtnerstraße 7“ zu erteilen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird eine Bauvoranfrage mit einem Befreiungsantrag zur Überschreitung der Baufeldgrenze für eine Außenwand der Tiefgarage für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses sowie den Abbruch des Bestandshauses auf dem Grundstück „Gärtnerstraße 7“.
Das Grundstück befindet sich in den Geltungsbereichen des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 9 „Billenkamp“ sowie der gleichnamigen Erhaltungssatzung.
Das geplante Mehrfamilienhaus befindet sich vollständig im Bereich des Baufeldes des Grundstückes „Gärtnerstraße 7“ in Aumühle. Lediglich die Außenwand der Tiefgarage befindet sich auf einer Länge von 12,30 m außerhalb des Baufeldes.
Ein Befreiungsantrag nach § 31 Abs. 2 BauGB kann erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
- Gründe des Wohls der Allgemeinheit oder
- die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
- die Durchführung des B-Planes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde
und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Dadurch, dass sich das Gebäude selbst innerhalb des Baufeldes befindet, werden die Grundzüge der Planung nicht berührt und die Befreiung ist städtebaulich vertretbar. Das Umfeld profitiert davon, dass die Stellplätze nicht oberirdisch errichtet werden.
Nach Auskunft des Antragstellers würde die Bauaufsicht einer Befreiung zustimmen, wenn die Gemeinde Aumühle ebenfalls ihre Zustimmung erteilt.
Für den Neubau des Gebäudes muss das Bestandshaus abgebrochen werden. Das Gebäude scheint schon eine längere Zeit leer zu stehen, da das Grundstück verwildert aussieht.
