Beschlussvorlage - 12/067/2020
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Bauvoranfrage: Neubau eines Vereinsheims
Sachsenwaldstraße 18
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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18.06.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird eine Bauvoranfrage für den Abbruch eines Teils des Bestandsgebäudes und Neubau eines eingeschossigen Vereinsheims auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 18“. Der Neubau hat in der Länge die gleichen Maße wie der Gebäudeteil, der abgebrochen werden soll, die Breite ist geringfügig größer.
Für das Grundstück wurde bereits im Jahr 2018 eine Bauvoranfrage für den Neubau eines Vereinshauses gestellt. Die Bauvoranfrage wurde nicht abschließend beschieden, weil der Antrag zurückgenommen wurde. Im Rahmen dieses Antrages hat die Bauaufsicht festgestellt, dass Bauvorhaben auf dem Grundstück nach § 35 BauGB zu beurteilen sind, es handelt sich planungsrechtlich um Außenbereich im Innenbereich. Der Abstand zwischen dem Bestandshaus und dem Wohnhaus auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 22“ beträgt 120 m. Aus diesem Grund ist kein kompletter Abbruch und Neubau des Vereinshauses möglich. Da im Flächennutzungsplan das gesamte Grundstück als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt ist, wird die Bauaufsicht prüfen, ob das Vereinsheim als Sonstiges Bauvorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB zulässig sein könnte.
