Beschlussvorlage - 12/068/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Straßen Eichhörnchenweg, Otternweg, Fasanenweg sowie Müllerkoppel ausgebaut werden sollen.

Die Fahrbahnen der o.g. Straßen sollen durch eine bitumgebundene Trag- sowie Deckschicht im Hocheinbau, nach vorigen ab-/anfräsen der vorhandenen Deckschicht, ertüchtigt/verstärkt werden. Die Randbereiche der Fahrbahn werden längs der Fahrbahn mit einem Rasengitterstein eingefasst. Es sollen Park-/Ausweichflächen im Nebenraum entstehen, welche zudem zum Sammeln und Versickern vom anfallenden Oberflächenwasser genutzt werden sollen.

 

Diese Planung soll nur verfolgt werden, wenn diese, gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Aumühle, voll umlagefähig ist sowie alle notwendigen Genehmigung bezüglich der Entwässerung und Verkehrssicherheit erhält.

 

Die Gemeindevertretung stimmt den überplanmäßigen Ausgaben auf der Haushaltsstelle 03.2.6306.9600 in Höhe von voraussichtlich 280.000,00 Euro zu.

Die Deckung erfolgt durch eine überplanmäßige Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle notwendigen Aufträge nach Ermittlung der wirtschaftlichsten Angebote zu erteilen.


 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung beschloss in ihrer Sitzung vom 13.07.2017, dass ein Planungsauftrag für den Ausbau der Straße Eichhörnchenweg ausgelöst werden soll.

 

Der UWA beschloss in seiner Sitzung vom 27.09.2018 den Ausbau der Straße Eichhörnchenweg gemäß der ehemals erstellten Planung. Diese sah einen kompletten Ausbau dieser Straße vor. Inklusive der Entsorgung der belasteten Asphalte und dem Herstellen eines qualifizierten Unterbaus.

 

Der Ausbau der Straße Einhörnchenweg kam aufgrund einiger Prioritätenverschiebungen sowie Anliegerwiderstände ins stocken. Ein Anlieger aus dem Otternweg beauftragte auf eigene Kosten ein Ingenieurbüro, welche eine Planung für die Sanierung der Straßen  Eichhörnchenweg, Otternweg, Fasanenweg und Müllerkoppel erstellen sollte.

 

Im 2. Quartal 2020 wurde die Planung der Gemeinde vorgelegt.

Diese Planung sieht vor, dass lediglich die vorhandene Deckschicht in den o.g. Straßen ab-/angefräst wird und anschließend eine Asphalttragschicht und Asphaltdeckschicht im Hocheinbau aufgebaut wird.

Die Randbereiche werden durch einen Rasengitterstein eingefasst.

Es sollen Park-/Ausweichflächen in den Nebenflächen der Straße entstehen, welche zudem als Retensionsflächen/Versickerungsflächen für das anfallende Oberflächenwasser dienen sollen.

Die Amtsverwaltung hatte diese Planung überprüft und einige Mängel festgestellt, welche bis heute noch bestehen. Diese wären u.a. die Verkehrssicherheit, Entwässerung sowie einige konstruktive Probleme.

Am 16.06.2020 fand eine Besprechung statt, um die Grundsätzlichkeit der Planung zu erörtern. Das Protokoll ist der Anlage beigefügt.

 

Gemäß dem vom Anlieger des Otternweges beauftragten Planer, sollen die Baukosten bei insgesamt 480.000,00 Euro liegen. Hierzu kommen noch Kosten für Unvorhergesehenes sowie die Baunebenkosten.

Insgesamt sollten mit Kosten in Höhe von rund 650.000 Euro gerechnet werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja

 

Einnahmen:

Ausgaben:

650.000 €

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

12.2.6304.9600

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja / Nein

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

 

 

 

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