Beschlussvorlage - 12/046/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Umweltausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung Aumühle das vorgestellte und beiliegende energiepolitische Arbeitsprogramm (EPAP) zu beschließen, vorbehaltlich notwendiger Einzelbeschlüsse zu den entsprechenden Maßnahmen. Die Umsetzung der Projekte wird in den beschriebenen Zeiträumen angestrebt und durch die den einzelnen Maßnahmen zugeordneten zuständigen Kontaktpersonen koordiniert.

 

Die Gemeindevertretung Aumühle folgt der Empfehlung des Umweltausschusses der Gemeinde Aumühle und beschließt das energiepolitische Arbeitsprogramm (EPAP), vorbehaltlich notwendiger Einzelbeschlüsse zu den entsprechenden Maßnahmen. Die Umsetzung der Projekte wird in den beschriebenen Zeiträumen angestrebt und durch die den einzelnen Maßnahmen zugeordneten zuständigen Kontaktpersonen koordiniert. .

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der „European Energy Award®“ (EEA) ist ein zertifiziertes europaweites Qualifikationsmanagementsystem für den kommunalen Energiebereich. Auch die Gemeinde Aumühle nimmt an einem Zertifizierungsprozess zum EEA teil. In diesem Prozess werden vorhandene und geplante Potentiale bezüglich Energieeffizienz und Klimaschutz mit einem einheitlichen Verfahren analysiert und bewertet.

 

In Zusammenarbeit mit Herrn Sommer von der energielenker Beratungs GmbH, wurde ein Maßnahmenplan erarbeitet. Dieser beschreibt das energiepolitische Arbeitsprogramm der Gemeinde Aumühle für die kommenden Jahre und ist als Anlage beigefügt.

 

Gemäß den Vorgaben des EEA-Prozesses ist ein Beschluss der Gemeindevertretung notwendig. Dieser ersetzt allerdings nicht die hinsichtlich der tatsächlichen Durchführung notwendigen Beschlüsse. Er stellt vielmehr eine Vorschlagsliste dar, an der sich die Gemeinde in den nächsten Jahren orientieren sollte.

 

Herr Wiesmann (Klimaschutzmanager Amt Hohe Elbgeest) wird in der Sitzung den Maßnahmenplan vorstellen und erläutern. Eine Absprache mit dem Bürgermeister der Gemeinde Aumühle hat bereits stattgefunden.   

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Nein

 

 

 

 

 

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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