Berichtsvorlage - 12/080/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht zu den finanziellen Auswirkungen der Kita-Reform für die Kitas in der Gemeinde Aumühle anhand der Endabrechnungen 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Amt V.0 - Amt für Jugend, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Kathrin Schneider
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
11.08.2020
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Kultur, Bildung und Sport der Gemeinde Aumühle
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
17.08.2020
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Den Ausschüssen werden mit dieser Vorlage als Anlagen gereicht:
- Gesamtübersicht über finanzielle Auswirkungen der Kita-Reform für alle Aumühler Kitas
- SQKM*-Berechnung für jede Aumühler Kita in Einzelbetrachtung
Grundlage dieser Berechnungen sind die Daten aus dem Jahr 2019. Dies betrifft sowohl die Haushaltsplanungen, IST-Abrechnungen, Belegungen und Öffnungszeiten.
Bei der Belegung wurden nur die Kinder in der jeweiligen Kita berücksichtigt, die ihren Wohnsitz in Aumühle haben. Die genannten finanziellen Auswirkungen betreffen deshalb nur die Aumühler Kinder in Aumühler Kitas (Ausnahme Wald-Kita: ist inkl. Anteil Wohltorf und Dassendorf, weil die Abrechnung zwischen den Gemeinden per Vertrag geregelt ist).
In den Tabellen finden sich keine Zahlen zu Aumühler Kindern die anderen Orts betreut werden, ob bei Tageseltern oder in einer anderen Kita.
Zu den finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinde sind deshalb noch diese Zahlen hinzuzurechnen; auch erhöht sich - auf die Zukunft betrachtet - der finanzielle Anteil der Gemeinde Aumühle, wenn die auswärtigen Kinder die Kita verlassen und durch Aumühler Kinder die Plätze neu belegt werden.
Die Gegenüberstellung beinhaltet
das aktuelle Finanzierungsmodell (= Defizitverträge zwischen Gemeinde und Trägerin),
das Übergangsmodell (= Finanzierungskreislauf von Wohngemeinde und Land über Kreis und Standortgemeinde; Defizitausgleich),
das derzeit nach dem Übergang geplante Reformmodell (= pauschale Bezuschussung von Land und Wohngemeinde über Kreis; keine finanzielle Verpflichtung der Standortgemeinden mehr).
Um das Reformmodell mit seinen Zahlen verstehen zu können, wird auf die einzelnen anliegenden SQKM-Berechnungen verwiesen. Die dabei ermittelten Pauschalen wurden nachrichtlich in der Gesamtübersicht aufgenommen.
Doch Vorsicht: die Pauschalen entsprechen nicht ganz der dargestellten Kostensystematik. Z.B. nichtpäd. Personalkosten wie z.B. Hausmeister / Reinigung / Verwaltung gehören nicht zu der Personalkostenpauschale sondern sind in allen anderen drei Pauschalsätzen enthalten.
*SQKM = Standard-Qualitäts-Kosten-Modell
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
282,4 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
305,2 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
290,6 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
312,4 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
322,5 kB
|
