Beschlussvorlage - 12/070/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Befreiungsanträge für die Fällung einer Eiche und einer Rotbuche
Am Hünengrab 7
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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13.08.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB sein gemeindliches Einvernehmen zum Befreiungsantrag für die Fällung einer Rotbuche auf dem Grundstück „Am Hünengrab 7“.
Es ist eine Ersatzanpflanzung gemäß B-Plan Nr. 2 im Verhältnis 1:2 vorzunehmen. Die Qualität der Ersatzpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung Aumühle. Der Antragsteller hat zwei einheimische Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 18 - 20 cm in 100 cm Höhe, Hochstamm, 3 x verpflanzt, zu pflanzen.
Beschlussvorschlag 2:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt gemäß § 36 i.V.m. § 31 BauGB sein gemeindliches Einvernehmen zum Befreiungsantrag für die Fällung einer Stieleiche auf dem Grundstück „Am Hünengrab 7“.
Es ist eine Ersatzanpflanzung gemäß B-Plan Nr. 2 im Verhältnis 1:2 vorzunehmen. Die Qualität der Ersatzpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung Aumühle. Der Antragsteller hat zwei einheimische Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 18 - 20 cm in 100 cm Höhe, Hochstamm, 3 x verpflanzt, zu pflanzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gestellt wird ein Befreiungsantrag für die Fällung einer Rotbuche mit einem Stammdurchmesser von 72 cm und einer Stieleiche mit einem Stammdurchmesser von 38 cm auf dem Grundstück „Am Hünengrab 7“.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Gemäß Bebauungsplan Ziffer I, Nr. 8 sind alle Bäume mit einem Stammumfang ab 80 cm, gemessen in einem Meter Höhe, geschützt. Bäume, die zur Gefahrenabwehr wegen Krankheit oder sonstiger Schäden gefällt werden müssen, sind im Verhältnis 1:2 zu ersetzen.
Die beiden Bäume wurden gemäß beigefügten Gutachten untersucht.
Auf Seite 5 wird aufgeführt, dass die Fällung der Rotbuche vermieden werden sollte und nur die Entfernung von Totholz und eine Kroneneinkürzung vorgenommen werden soll. Die Rotbuche ist Bestandteil eines gemeinsamen Kronenmantels mit den benachbarten Bäumen. Die Entfernung des Baumes kann zu Bruchversagen der Kronen oder gar Stämmen führen.
Auf Seite 6 wird aufgeführt, dass die Verkehrssicherheit der Stieleiche aufgrund des Totholzbestandes nur eingeschränkt vorhanden ist. Es wird zur Entnahme des Baumes geraten.
