Beschlussvorlage - 12/071/2020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 47 a“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ zur Bauvoranfrage für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 47 a“ in Aussicht zu stellen.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Bauantrag für eine Terrassenüberdachung mit den Außenmaßen 4,0 m x 6,0 m mit einem einseitigen dreiteiligen Schiebetürelement für das Grundstück „Sachsenwaldstraße 47a“.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Festgesetzt ist einer GRZ von 0,15. Mit der Terrassenüberdachung hat das Bauvorhaben eine GRZ von 0,13.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

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